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Konsum Aktion gegen Markenpiraterie am Flughafen

Ob Gucci-Täschchen oder Rolex am Handgelenk: Wer gefälschte Markenwaren in die Schweiz einführt, verstösst gegen das Gesetz. Allein die Zollstelle am Flughafen Zürich hat im ersten Quartal 2014 in über 200 Fällen gefälschte Ware entdeckt.

Zusammen mit dem Verein «Stop Piracy» informiert der Flughafen während der Frühlingsferienzeit mit einer Standaktion.

So sollen möglichst viele Reisende erreicht und über Fälschungen und Piraterie aufgeklärt werden, heisst es in einer Mitteilung.

«Hände weg von Fälschungen»

Auf ein Schnäppchen in den Ferien soll lieber verzichtet werden, schreibt der Verein weiter. Denn ein vermeintlich harmloses Angebot sei kein Kavaliersdelikt.

Oftmals stünden hinter den gefälschten Markenwaren organisierte Banden, die sich weder um Arbeitsbedingungen, Qualität oder Sicherheitsstandards kümmerten.

Auch würden sie weder Steuern noch Sozialabgaben bezahlen. Die Aufklärungsaktion am Flughafen Zürich trägt dann auch den Titel: «Hände weg von Fälschungen».

Unangenehme Konsequenzen für Reisende

Links

Wer sich in seinem Ferienort doch zu einem Kauf hinreissen lässt, und sei es «nur» ein einziges T-Shirt, muss mit Konsequenzen rechnen.

Wie der Verein «Stop Piracy» auf seiner Internetseite schreibt, muss jeder damit rechnen, dass ihm der Zoll die Ware wegnimmt und diese dann vernichtet. Möglich ist aber auch eine Klage eines Markenherstellers auf Schadenersatz. Dagegen sollten sich betroffene Touristen aber hingegen wehren (siehe Serviceartikel in der Linkbox).

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