Jede Woche liegt ein neuer Aldi-Prospekt im Briefkasten von Burch Meens. Auf bunten Seiten wirbt der Discounter für seine Spezialangebote, die jeweils ab Montag oder Donnerstag im Laden erhältlich sind. Doch der gebürtige Holländer suchte die Aktionen vergeblich im Aldi Altdorf – auch wenn er schon zehn Minuten nach Ladenöffnung in der Filiale stand.
Nur wenige oder gar keine
Immer wieder beschweren sich frustrierte Aldi-Kunden bei «Kassensturz», Aldi ködere mit Lockvogel-Angeboten. Gross angekündigte Produkte seien in den Filialen gar nicht erhältlich. Stimmt das? Zum Beispiel das Spezialangebot am letzten Donnerstag: Ein Touch-Screen-Computer für 999 Franken. «Kassensturz» will es wissen: Wie lange ist der Computer im Laden erhältlich?
Am Donnerstagmorgen besuchen «Kassensturz»-Redaktoren sieben Aldi-Filialen in der ganzen Schweiz. Morgens um halb acht Uhr in der Filiale Zürich-Oerlikon: Die Menschen stehen Schlange. Punkt acht Uhr öffnet Aldi die Tür. Die Kunden drängen in den Laden. Minuten später: Vier Personen haben Glück und bekommen den PC, einer kauft sogar zwei Stück. Alle anderen Kunden gingen leer aus.
Ungeduld im Aldi Dietlikon: Einige zwängen sich unter dem Rollladen durch, um die Ersten zu sein. Dann die grosse Enttäuschung. Keiner konnte einen Computer kaufen. Ein Kunde reagiert verständnislos: «Wieso machen die eine grosse Aktion, eine grosse Bewerbung und dann hat es keine mehr?» Aldi Dietlikon gibt keine Computer raus, ohne Begründung. Das Personal nimmt nur die Adressen und Telefonnummern von interessierten Käufern auf. Aldi werde sich bei ihnen melden.
Wie in Zürich-Oerlikon waren auch in Bern, Basel, Stäfa und Volketswil die wenigen Computer sofort ausverkauft. In Wettingen gab es gar keine PCs.
Verstoss gegen das Gesetz
Für Rechtsexpertin Doris Slongo sind solche Aktionen illegal, auch wenn Aldi im Kleingedruckten auf das begrenzte Angebot hinweist. Fünf Stück seien in einer städtischen Filiale, nach einer flächendeckenden Werbung, viel zu wenig. Aldi müsste so viel im Vorrat haben, wie er von der Nachfrage her in den ersten paar Tagen ungefähr erwarten könne. «Aber sicher nicht nur fünf Computer, so dass bloss ein paar Minuten lang Geräte zur Verfügung stehen. Das ist verboten, das ist ein Verstoss gegen das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb und strafbar», sagt Slongo.
Burch Meens staunt, Aldi schaltet Entschuldigungsinserate in grossen Tageszeitungen. Ausgerechnet am Tag nach dem «Kassensturz»-Test. Aldi tue so, als ob es sich um einen Einzelfall handle. «Mir ist das schon drei Mal passiert und ich habe am nächsten Tag noch nie ein Entschuldigungsinserat gesehen, ich finde das ein bisschen komisch», sagt Burch Meens.
Aldi wollte gegenüber «Kassensturz» nur schriftlich Stellung nehmen. Zum Vorwurf, es handle sich um keinen Einzelfall, sagt der Discounter: «Es liegt in unserem Interesse als Detailhändler, die Wünsche unserer Kunden bestmöglich zu erfüllen.» Bei den letzten PC-Angeboten hätte Aldi einen Vorrat für ein paar Wochen gehabt.