Die Walliser Aprikosen sind ein Verkaufsschlager: Pro Jahr werden zwischen 6000 und 7000 Tonnen dieser süssen Früchte verkauft, ein Teil davon traditionellerweise auch direkt am Strassenrand. Durchtriebene Händler haben bis vor zwei Jahren Aprikosen aus dem grenznahen Ausland als Schweizer Früchte verkauft. Das SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» hat darüber berichtet .
Falschdeklaration ist strafbar
«Espresso» vom 04.07.2014:
Kurz darauf hat die Walliser Regierung neue Regeln eingeführt, um gegen die Falschdeklaration von Aprikosen vorzugehen. «Seither kontrollieren wir das Angebot der Strassenhändler rigoros und die Kontrollen zeigen Wirkung», erklärt der stellvertretende Kantonschemiker des Kantons Wallis Joel Rossier, gegenüber «Espresso».
Walliser Fähnchen als Qualitätshinweis
Wer seinen Stand mit einem Walliser-Fähnchen schmückt, darf seither zwingend nur Walliser Früchte verkaufen. Auch die Herkunft der Früchte muss schriftlich belegt werden können. Ausländische Früchte müssen für die Konsumenten einfach als solche erkennbar und deklariert sein. Der Stand darf nicht mit einem Walliser Wappen versehen sein.
Labortests machen Händlern Eindruck
Um sicher zu gehen, dass als Schweizer Früchte angepriesene Aprikosen wirklich im Wallis gewachsen sind, werden diese gemäss Rossier stichprobenweise im Labor untersucht. «Mit der Isotopenmethode können wir feststellen, ob die Früchte tatsächlich aus dem Wallis oder aus einer anderen Region stammen. Das wissen unterdessen auch die Händler.» Wer sich nicht an die Regeln halte, riskiere seine Verkaufsbewilligung oder gar eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft.
Nach Rossier ist das Walliser Kantonslabor das einzige in der Schweiz, welches bei der Herkunftskontrolle diese Methode anwenden kann. Es würden auch Kontrollen für andere Kantone durchgeführt. Wer Schweizer Aprikosen kauft, erhält mit grosser Wahrscheinlichkeit Walliser Aprikosen. 95 Prozent der Schweizer Produktion wachsen an Walliser Südhängen.