«Wir haben nicht schlecht gestaunt, als wir die Quittung über eine Anzahlung von 9500 Franken auf dem Schreibtisch unserer Mutter fanden», erzählt eine der beiden Schwestern dem Konsumentenmagazin «Espresso» von Radio SRF 1. Da die Mutter selbst keinen Fahrausweis mehr besitzt, versuchten die beiden bei der Garage den Vertrag aufzulösen. Erfolglos, da sie keine Vollmacht besassen.
Garage behält 15 Prozent des Gesamtpreises als Konventionalstrafe
Die Mutter erschien nicht zum Ausliefertermin des Wagens bei der Garage. Daraufhin zahlte die Garage einen Teil des Geldes zurück, 15 Prozent des Gesamtpreises behielt sie aber als Konventionalstrafe, insgesamt 3500 Franken.
Nun waren die Angehörigen erst recht erzürnt und schalteten «Espresso» ein: «3500 Franken sind ein Abriss! Dieser Betrag rechtfertig nie und nimmer den Aufwand, den die Garage hatte.»
«Espresso» sprach mit allen Beteiligten: Dem Garagisten, den beiden Schwestern und schliesslich auch mit der betagten Frau. Gerade im Gespräch mit der 83-Jährigen stellt man fest: Auf den ersten Blick ist eine allfällige Betagtheit schwer festzustellen. Im Gegenteil: Die Rentnerin macht einen ausgesprochen rüstigen Eindruck.
Garage schätzte Frau als urteilsfähig ein
Allerdings wiederholen sich die Schilderungen der 83-Jährigen auffällig schnell und die Sätze scheinen etwas wirr. Es fällt schwer, zu glauben, dass dies einem Autoverkäufer nicht auffällt.
«Die Frau hatte kein Gebrechen, weder Geh- noch Sprachprobleme», widerspricht der Geschäftsführer der Garage, Andreas Derungs. Ausserdem brachte die ältere Dame einen Fahrausweis mit, die Garage fertigte daraufhin eine Kopie an.
Nachdem sich «Espresso» eingeschaltet hat, kommt die Garage nun der Familie noch einmal mit 1000 Franken entgegen. Der Aufwand für den Verkauf sei jedoch beachtlich gewesen: «Ich musste extra Winterräder für 1800 Franken bestellen. Dazu wurde das Auto für den Verkauf parat gemacht, es wurde vollgetankt und der Verkäufer verlangt eine Provision», so Derungs.
Im Vorfeld schwer zu verhindern
«Espresso»-Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner nimmt Autoverkäufer in die Pflicht: «Der Verkäufer muss sicherstellen, dass die Person urteilfähig ist und einen Vertrag abschliessen darf.» Urteilsfähig sei man, sobald man die Konsequenzen seines Handelns abschätzen kann.
Um den aktuellen Fall abschliessend beurteilen zu können, müsste sich wohl ein Arzt der Sache annehmen. «Für Angehörige ist eine solche Situation im Vorfeld nur sehr schwer zu verhindern.»