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Konsum Billig-Gutscheine teuer bezahlt

Der Frust über Schnäppchenportale wie «Groupon» oder «Deindeal» wird immer grösser. «Kassensturz» zeigt: Kunden zahlen für vermeintliche Schnäppchen oft teuer oder erhalten die versprochene Leistung nicht. Und: Auch für viele Händler geht die Rechnung nicht auf.

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Endlich einmal richtig langes Haar: Die 17-jährige Céline Helfenstein freute sich, als sie auf der Online-Plattform Groupon dieses Angebot entdeckte: Hair-Extensions für 299 Franken statt 1500 Franken. Ein Schnäppchen! Sie kaufte den Gutschein mit ihrem Lehrlingslohn.

Doch dann ging der Ärger los. Zuerst liess der Basler Coiffeur Gianni Cuzzucoli, der den Gutschein angeboten hatte, vier Termine platzen. Dann löste er den Gutschein nur zur Hälfte ein und zu guter Letzt fielen die angeklebten Haarsträhnen bereits nach wenigen Tagen wieder aus. «Es war schlimm, ich fühlte mich wie eine Zweitklass-Kundin», sagt Céline Helfenstein, «vermutlich, weil ich nur den Groupon-Gutschein und nicht den vollen Preis bezahlt habe.»

Geld zurück dank «Kassensturz»

Coiffeur Gianni Guzzucoli entschuldigt sich für die schlechte Behandlung. «Wir wurden von Groupon-Kunden überrannt und waren total überfordert.» Groupon hätte 247 Extensions-Gutscheine verkauft, das seien zu viel gewesen für sein Coiffeur-Geschäft. Nachdem sich «Kassensturz» einschaltete, hat er Helfenstein den Gutschein-Betrag zurückbezahlt.

Ein Happy-End gab es auch für Deindeal-Kunden Bernhard und Nicole Stoffel. Aber erst, nachdem sie sich an «Kassensturz» gewandt haben. Der bestellte Hochzeits-Anzug für den Bräutigam traf erst nach der Hochzeit ein. Bestellt hatten sie den massgeschneiderten Anzug bei der Firma Sartoriani. Bezahlt hat das Paar mit einem Deindeal-Gutschein: Statt 1900 Franken nur 500 Franken. Immerhin: Vor einigen Tagen entschädigte Sartoriani die Stoffels für den Ärger.

«Saroriani sagte uns immer, es reiche bis zum Hochzeitstermin, doch schlussendlich mussten wir eine Woche vor der Hochzeit noch einen Ersatzanzug kaufen», erinnert sich Nicole Stoffel an die nervenaufreibende Zeit. «Ich fragte Sartoriani am Telefon: Liegt es daran, dass wir einen Gutschein von Deindeal haben? Ich kam mir total verarscht vor.»

Auch Händler machen schlechte Erfahrungen

Deindeal liefert die Erklärung: Zuerst seien die Sartoriani-Gutscheine in unlimitierter Menge online geschaltet gewesen. Dies führte zur Lieferverzögerungen und vermehrt zu Reklamationen. Umgehend habe Deindeal die Gutscheinanzahl limitiert. «Die Kundenreklamationen gingen auf das übliche Mass zurück», so Deindeal.

Schnäppchen-Plattformen wie Groupon oder Deindeal frustrieren nicht nur ihre Kunden, sondern auch die Händler.

Die Klangtherapeutin Isabelle Gruchow zum Beispiel würde ihre Klangmassagen nie mehr auf deindeal.ch anbieten. 50 Gutscheine hat sie verkauft für 55 statt 120 Franken. Davon erhielt sie nach der Schlussabrechnung etwa 25 Franken pro Gutschein. «Das lohnt sich nie, Schnäppchenkunden kommen nicht ein zweites Mal», so Gruchow. Besonders ärgerlich: 12 Kunden liessen den Gutschein verfallen und dieses Geld kassierte Deinedeal zu 100 Prozent ein. So stehe es in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, schreibt dazu Deindeal.

Schnäppchen-Plattformen: Ein Verlustgeschäft für die Händler. Nur die Plattform kassiert – in jedem Fall.

Schnäppchen war kein Schnäppchen

Und um die Schnäppchenjäger zu ködern, wird auch mal am Preis geschraubt. So bot Groupon einen Tauchkurs an, zum Schnäppchenpreis von 399 Franken statt 995 Franken. Kunde Henri Jurgons erfuhr erst am Ende des Kurses: Das Schnäppchen war gar kein Schnäppchen, er hätte ohne Gutschein gleich viel bezahlt. Die Tauchschule schreibt «Kassensturz» dazu, dass nicht sie, sondern Groupon diese  Preise festgelegt hätte. Und sie sagt deutlich: «Der Deal hat sich für uns nicht gelohnt.»

Verärgerte Kunden, verärgerte Händler: Unterstützung der Gutscheinkäufer bei Problemen mit den Händlern ist selten.

Janine Cirini kaufte Gutscheine für Gartenarbeiten. Doch die Gärtner erschienen nie. Als sie sich bei Groupon beschwerte, sagte die Mitarbeiterin nur: «Die Gartenfirma hätte den Gutschein bereits als eingelöst deklariert, da sei nichts mehr zu machen.» Cirnini wusste sich zu wehren, sie publizierte ihren Fall auf der Groupon-Facebook-Seite. Groupon meldete sich prompt und offerierte ihr eine Gutschrift. Doch Cirini wollte ihr Geld zurück: «Dafür musste ich meine Rechtsschutzversicherung einschalten.»

Groupon gelobt Besserung

Groupon sagte die Einladung ins «Kassensturz»-Studio kurzfristig ab. Die Schnäppchenplattform schreibt zu den Vorwürfen pauschal: «Es ist ein fairer Einwand, dass wir uns mehr um die Zufriedenheit der Händler und Kunden hätten kümmern können. In der anfänglichen, extremen Wachstumsphase haben wir hin und wieder zu kurzfristig gedacht. Daher rufen wir eine Neuausrichtung der Zusammenarbeit mit unseren Partnern und Nutzern aus.» Das international tätige Schnäppchenportal gelobt also Besserung.

Doch die Zuschauer-Reklamationen, die täglich auf der «Kassensturz»-Redaktion landen, zeigen: Mangelhafte Leistung, verspätete Lieferung, Fantasiepreise und schlechter Kundendienst: Schnäppchenjäger bezahlen für Schnäppchen oft teuer.

Schnäppchenjagd: Darauf sollten Sie achten

Vor dem Kauf:

  • Überlegen Sie sich: Brauche ich das Angebot wirklich? Kann ich den Gutschein innerhalb der angegebenen Frist wirklich einlösen?
  • Prüfen Sie das Angebot genau. Ist es wirklich ein Schnäppchen? Gehen Sie auf die Homepage des Anbieters. Vergleichen Sie die Preise mit der Konkurrenz.
  • Rufen Sie bei Zweifel den Anbieter direkt an und erkundigen Sie sich, wie schnell der Gutschein eingelöst werden kann.

Nach dem Kauf:

  • Achten Sie darauf, dass Sie den Gutschein vor Ablauf einlösen können.
  • Falls es Probleme gibt: Reklamieren Sie nicht nur beim Händler, sondern auch beim Schnäppchenportal. Bleiben Sie hartnäckig und bestehen Sie auf die Lieferung oder die Rückzahlung des Geldes.
  • Beachten Sie: Wenn der Gutschein abgelaufen ist, verfällt bei DeinDeal das Angebot. Bei Groupon kann der Betrag des Gutscheines aufs Groupon-Konto gutgeschrieben werden.

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