Was in der EU seit 20 Jahren gilt, soll auch für die Schweiz gelten: Produkte, die in einem europäischen Land zugelassen sind, werden auch in anderen EU-Ländern ohne zusätzliche Auflagen zugelassen. Man nennt dies das Cassis-de-Dijon-Prinzip. Benannt nach dem französischen Likör, dessen Import Deutschland in den 70er Jahren verhindern wollte. Deutschland wurde daraufhin vom Europäischen Gerichtshof zurückgepfiffen. In der EU funktioniert das Cassis-de-Dijon-Prinzip inzwischen seit langem. Doch in der Schweiz behindern nachwievor unsinnige Vorschriften den direkten Import. Bei Red Bull zum Beispiel muss der Koffeingehalt in der EU in Prozent angegeben werden. Die Schweiz verlangt die Angabe in Milligramm. Umpacken und extra anschreiben verteuert die Produkte. "Wir haben noch immer hunderte Normen, zum Beispiel für die Produktebeschriftung, die in der Schweiz anders sind. Deshalb kann man die Produkte nicht direkt aus dem Ausland beziehen, und das verteuert die Ware. Es ist deshalb von volkswirtschaftlichem Interesse, dass man die Normen angleicht und die Schweiz die EU-Normen anerkennt", sagt Preisüberwacher Rudolf Strahm.
Vor drei Wochen hat der Nationalrat eine Vorlage klar unterstützt, die die Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips verlangt. Doch die Bremser sitzen vor allem in der Bundesverwaltung. Viele, zum Beispiel das Bundesamt für Gesundheit und das Bundesamt für Umwelt, fordern Ausnahmen. Angeblich aus Konsumentenschutzgründen. Doch Konsumentenschützerin Simonetta Sommaruga will dies nicht gelten lassen. "Wir werden zwar die eine oder andere Ausnahme brauchen. Dass wir zum Beispiel keine Käfigeier verkaufen in der Schweiz. Aber ich kann Ihnen garantieren: Der grosse Widerstand kommt nicht vom Konsumentenschutz. Denn wir haben in Bezug auf Sicherheit und Anschreibepflicht weitgehend Übereinstimmung mit der EU", sagt SP-Ständerätin Sommaruga.
Typisch Schweiz: Im Grundsatz sind alle dafür. Wenn es aber um die konkrete Durchsetzung geht, findet die Marktöffnung kaum noch Unterstützung. Bundesrat Joseph Deiss muss wegen der vielen Ausnahmebegehren das neue Gesetz verschieben. "Die Ausnahmen, die wir akzeptieren, sind jene, die durch einen politischen Entscheid bestätigt wurden. Zum Besipiel das Einfuhrverbot für Hunde- und Katzenfelle. Auf der anderen Seite bin ich überzeugt, dass es viele Dimensionen gibt, wo man die Ausnahmen eliminieren kann. Vor allem dort, wo protektionistische Ziele dahinter stecken", sagt Deiss. Die Wettbewerbskommission forderte heute in ihrer Jahresmedienkonferenz den Bund auf, das Cassis-de-Dijon-Prinzip unverzüglich einzuführen - und zwar ohne Auflagen.