Mehrere Betroffene haben sich beim SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» gemeldet. Sie alle besitzen einen Gutschein, der nicht mehr eingelöst werden kann. Dies obwohl noch 80 der rund 100 Filialen noch geöffnet sind. Für Kunden ist es ärgerlich. Aber rechtlich ist es so.
SRF Regio Aargau/Solothurn:
Wer einen Gutschein besitzt, gilt als Gläubiger. Und laut Gesetz darf kein Gläubiger bevorzugt behandelt werden. Das gilt während dem Nachlassverfahren, welches bis Anfang Mai läuft und zum Ziel hat, einen Konkurs abzuwenden. Erst wenn klar ist, wie es mit der Modekette weiter geht, ist auch klar, ob die Gläubiger zu einem Teil ihres Geldes kommen. Und so lange dürfen die Filialen weitergeführt werden.
Hässliche Szenen in den Filialen
Viele Kunden reagierten auf die Tatsache, dass sie ihren Gutschein nicht mehr einlösen konnten, mit Unverständnis. Wie «Espresso» von verschiedenen Seiten hörte, machten erboste Kunden ihrem Ärger in den Filialen Luft. Das Verkaufspersonal sei beschimpft worden und teilweise hätten die Kunden sogar versucht, in die Kasse zu greifen.
Laut «Espresso»-Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner bringen Diskussionen mit dem Verkaufspersonal nichts. «Die Verkäuferinnen würden sich strafbar machen, wenn sie Gutscheine entgegennehmen.»
Einen Hoffnungsschimmer gibt es aber: Wer noch einen Gutschein besitzt, kann sich in der Blackout-Filiale als Gläubiger registrieren lassen. So besteht immerhin die Möglichkeit, einen Teil des Geldes rückerstattet zu bekommen. Klar ist: Man sollte den Gutschein auf keinen Fall entsorgen. Denn im Fall einer Übernahme von Blackout durch einen Käufer könnte es sein, dass die Gutscheine ihre Gültigkeit behalten.