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Konsum Bund verbietet Einfuhr von illegal gefangenen Fischen

Fische und andere Meerestiere dürfen künftig nur noch in die Schweiz importiert werden, wenn sie rechtmässig gefangen wurden. Dies muss mit Dokumenten belegt werden. Die Verordnung des Bundesrats gilt ab März 2017.

In vielen Ländern umgehen Piratenfischer die internationalen Fischereiabkommen. Damit verschärfen sie das weltweite Problem der Überfischung massiv. Illegal gefischt wird vornehmlich dort, wo Kontrollen kaum stattfinden, etwa im Südpolarmeer oder vor Westafrika. Am Boden lebende Arten sind bei illegal tätigen Fischereiflotten besonders begehrt: Garnelen, Kabeljau, Lachse, Forellen.

Schweiz hinkt hinterher

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Die nun vom Bundesrat beschlossene Verordnung geht zurück auf einen politischen Vorstoss des Genfer Nationalrats Carlo Sommaruga aus dem Jahr 2009.

Die Landesregierung stellte sich damals gegen das Ansinnen und wollte zuerst die Erfahrungen der EU abwarten, die das UNO-Seerechtsübereinkommen bereits früher beschlossen hatte. Das Schweizer Parlament sah es anders und beauftragte den Bundesrat mit der Umsetzung der Regulierung.

Auch künftig dürfen Meeresfischereierzeugnisse ohne Kontrollen in die Schweiz eingeführt werden, wenn sie aus Staaten mit einer funktionierenden Überwachung stammen (zum Beispiel EU-Staaten, USA, Kanada). Es werde aber auch bei diesen Sendungen Stichproben geben, teilte das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen auf Anfrage des Konsumentenmagazins «Espresso» von Radio SRF 1 mit.

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