Das Statthalteramt Zürich kommt zum Schluss: Wer in der Migros einkaufte, hatte bei diesen Gewinnspielen die grösseren Gewinnchancen als Teilnehmer, die nichts kauften. Der Einkauf wurde damit zum Glücksspiel-Einsatz – und das verstösst gegen das Lotteriegesetz. Solche Glücksspiele dürfen nur mit einer Bewilligung durchgeführt werden.
Die Migros reagiert auf das Urteil
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Anzeige erstattet hatte die Lotterie- und Wettkommission der Kantone, die Comlot. Geschäftsführer Manuel Richard zeigt sich auf Anfrage von «Espresso» zufrieden mit dem Urteil. «Das Statthalteramt Zürich ist im Wesentlichen unserer Argumentation gefolgt.» Dass die Bussen akzeptiert wurden, zeige, dass die Migros die rechtliche Einschätzung teile.
Auf Anfrage heisst es bei der Migros, man habe die «sehr strenge Auslegung der Chancengleichheit bei einer Gratisteilnahme zur Kenntnis genommen». Bei künftigen Wettbewerben werde die Migros dem Urteil Rechnung tragen. Das heisst: Künftig ist bei der Migros eine Gratisteilnahme ohne Nachteil möglich.
Auswirkungen auch auf andere Anbieter
Zurzeit sind noch weitere ähnliche Verfahren hängig, auch gegen Gewinnspiele von Coop. Dass das jetzige Urteil diese Verfahren beeinflusst, glaubt Manuel Richard von der Comlot nicht. Er sieht jedoch eine Signalwirkung in der Branche. Kleinere Veranstalter könnten sich mit ähnlichen Spielen nun als Legitimation nicht mehr einfach auf die Vorgehensweise der Grossverteiler beziehen.
Zudem sieht Manuel Richard eine weitere positive Entwicklung: «Grosse Player haben uns dieses Jahr bereits ihre Spielkonzepte zur vorgängigen Prüfung vorgelegt». Welche das sind, will Manuel Richard jedoch nicht sagen. Die Migros erklärt auf Anfrage, man lege der Comlot keine Spielkonzepte vor. Konkurrent Coop sagt auf Anfrage, man gebe keine Auskünfte zu Gewinnspielen.