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Konsum «Comlot» zeigt Coop wegen Verlosung an

Beim Millionen-Spiel von Coop verschweigt Coop wichtige Spielregeln. Das Millionenspiel sei darum illegal, sagt die Comlot, die Aufsichtsbehörde für den Lotterie- und Wettmarkt. Wegen Verstosses gegen das Lotteriegesetz hat die Kommission nun gegen den Grossverteiler Anzeige erstattet.

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Mit «Jeder Kassenbon ab 20 Franken ein Glückslos» bewirbt Coop derzeit sein Millionen-Spiel. Kaufen die Kunden für mehr als 20 Franken ein, erhalten sie einen sogenannten Glückscode. Dieser gewährt den Zugang für den Wettbewerb.

Wer den Code via SMS oder Internet eingibt nimmt am Glücksspiel teil. Als Hauptpreis verspricht Coop Bargeld im Wert von einer Million Franken. Die Gewinnaussicht scheint verlockend: Innert drei Wochen hat Coop 1,5 Millionen Teilnehmer registriert; das Spiel läuft noch bis Anfang Dezember 2011.

Aufsichtsbehörde: «Das Spiel ist illegal»

Das Millionenspiel ist den Juristen der Aufsichtsbehörde Comlot ein Dorn im Auge. In der Schweiz kontrolliert die Kommission die verschiedenen Wettbewerbe und Lotterien. Das Millionen-Spiel verstosse gegen das Lotteriegesetz, sagt Manuel Richard von «Comlot» gegenüber «Kassensturz». «Das Spiel ist aus unserer Sicht illegal. Wir haben Coop bereits bei früheren Wettbewerb darauf hingewiesen.

Kaufquittung
Legende: Ab 20 Franken Einkaufsmenge erhalten Kunden einen Code für den Wettbewerb – dabei könnten sie auch gratis teilnehmen. SRF

Insbesondere im omnipräsenten Fernsehspot werde in keiner Art und Weise auf Möglichkeit hingewiesen, dass der Kunde auch gratis teilnehmen könne. Mit diesem Spiel überschreitet der Grossverteiler nun definitiv die Grenze der Legalität.» Die «Comlot» hat bei der Strafverfolgungsbehörde nun Anzeige erstattet.

Gratislos im Fernsehspot unterschlagen

Laut Lotteriegesetz sind in der Schweiz nur Wettbewerbe erlaubt, an denen die Teilnehmer ohne Einsatz oder Kaufzwang mitspielen dürfen. Beim umstrittenen Millionen-Spiel gewährt Coop zwar eine Gratisteilnahme.

Doch nur Aufmerksamen dürfte auffallen, auf welche Weise man bei diesem Wettbewerb kostenlos teilnehmen kann: Dass die Superboxen in jeder Filiale umsonst beliebig viele Glückslose ausspucken, erfahren Kunden bloss im Kleingedruckten.

Coop: «Spiel ist keine Lotterie»

Coop bestreitet die Vorwürfe. Das Millionen-Spiel sei keine Lotterie, so Coop in einer Stellungnahme. Der Grossverteiler argumentiert mit juristischen Spitzfindigkeiten. «Eine mangelhafte Kommunikation der Gratisteilnahmemöglichkeit kann bei diesem Spiel kein Thema sein, weil aufgrund der fehlenden `Planmässigkeit` der Veranstaltung keine zwingende Gratisteilnahmemöglichkeit erforderlich ist».

Die Kritik der mangelhaften Kommunikation in der Fernsehwerbung ist für den Grossverteiler nicht nachvollziehbar. Die Zeit dieses Spots sei kurz und es werde auf die Teilnahmebedingungen im Internet verwiesen.

Zum Verwechseln ähnlich mit dem «Millionenlos»

Keine Freude am Millionen-Spiel zeigt auch Swisslos. Die Deutschschweizer Lotteriegesellschaft bietet mit dem «Millionenlos» ein Glücksspiel mit fast identischem Namen an. Die Ähnlichkeit sei sehr offensichtlich, sagt Willy Mesmer von Swisslos.

Um die Strafanzeige von Comlot kümmert sich nun die Basler Staatsanwaltschaft. Im Falle einer Verurteilung sieht das Lotteriegesetz eine Busse von bis zu 10'000 Franken vor.

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