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Konsum Das Risiko mit dem Messe-Schnäppchen

Was an der Messe kinderleicht aussieht und überzeugend wirkt, entpuppt sich zuhause oft als Fehlkauf. Doch Vorsicht: Bei Messekäufen gibt es kein Widerrufsrecht. Gekauft ist gekauft.

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Der Messeverkäufer war in seinem Element. Er führte den Dampfreiniger «Top Clean Picolo» der Firma «Easy Clean AG» vor. Dieser könne gleichzeitig staubsaugen und mit Dampf reinigen und dies problemlos auf allen Oberflächen, sogar auf Parkett. Abwartin Andrea Frommenwiler aus Wolfenschiessen NW war begeistert: «Es hat mich einfach überzeugt. Im Nachhinein weiss ich jedoch, ich hätte darüber schlafen sollen.»

2500 Franken hat sie für den Dampfreiniger bezahlt. Ein Sonderangebot – wie der Händler betonte. Das Gerät koste normalerweise 4000 Franken.

Das Gerät hält nicht, was es verspricht

Doch schon nach dem ersten Mal putzen bereute sie ihren Kauf: Die Putzmaschine hinterliess Streifen auf dem Parkett. «Der Boden ist kaputt gegangen», sagt Frau Frommenwiler enttäuscht. «Ich wäre gerne mit meinem Mann in die Ferien. Wir haben beschlossen, das Geld stattdessen in ein Putzgerät zu investieren.»

Barbara Winiger ist Dozentin für Reinigungstechnik an der Berufsfachschule Sursee. Sie machte für «Kassensturz» den Praxistest. Ihr Urteil: «Mit diesem Gerät braucht man zum Reinigen viel zu viel Zeit, ausserdem tropft es stark und hinterlässt nach dem Putzen Streifen.» Die Expertin empfiehlt, besser mit einem Putzmopp und Wasser zu reinigen.

Bei Messekäufen auf eine Rücktrittsklausel bestehen

Rechtsexpertin Doris Slongo warnt vor Messekäufen: «Wenn jemand an einer Messe einen Vertrag unterschreibt, ist dieser verbindlich.» Bei Haustürgeschäften ist das anders, dort hat der Kunde ein Widerrufsrecht von sieben Tagen. Messekunden sollten daher versuchen, auf einer Rücktrittsklausel im Vertrag zu beharren.

Frau putzt Treppe
Legende: Das neue Gerät von Frau Frommenwiler reinigt nicht sauber SRF

Was aber auch an der Messe gilt, sind die sogenannten  Garantierechte. Hält das Gerät nicht, was der Verkäufer verspricht, muss der Kunde sofort reklamieren. Hat das Gerät schwerwiegende Mängel, kann er dieses zurückgeben.

Bereits nach ihrem ersten Putztag mit dem Dampfreiniger reklamierte Andrea Frommenwiler bei «Easy Clean AG» und beanstandete die Streifen auf dem Parkett. «Easy Clean AG» erwiderte daraufhin, am hochwertigen Gerät könne es nicht liegen. Die Firma bietet der enttäuschten Kundin an, eine Hauseinweisung zu machen. Ein Mitarbeiter würde das Gerät zuhause vorführen und erklären – für 200 Franken.

Firma besteht auf Handhabungsfehler

Noch mehr Geld ausgeben wollte Andrea Frommenwiler nicht. Sie wollte das Gerät zurückgeben und besuchte den Messestand von «Easy Clean AG» an der diesjährigen Olma in St. Gallen. «Kassensturz» begleitete sie.

Der Standleiter war jedoch nicht bereit, das Gerät zurückzunehmen. Auch am Geschäftssitz in Arbon fand sich niemand, der das Gerät angenommen hätte. «Easy Clean AG» hat Andrea Frommenwiler nun schriftlich angeboten, dass Gerät kostenlos vorzuführen. Denn die Streifen auf dem Parkett der Kundin seien das Resultat von Handhabungsfehlern.

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