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Konsum Das wird neu im 2015

Strengere Regeln für Tierzüchter, das Abend-GA und Internetadressen mit der Endung «.swiss»: Die «Espresso»-Redaktion sagt, was sich im Jahr 2015 für Konsumentinnen und Konsumenten ändert.

Energieetikette für Staubsauger

Was bei vielen elektronischen Geräten bereits Standard ist, wird nun auch für Staubsauger eingeführt. Die Energieetikette gibt darüber Auskunft, wie laut ein Staubsauger ist, wie gut er auf Hartböden bzw. auf Teppich reinigt und wie viel Staub beim Saugen gleich wieder hinten zum Gerät rausgeblasen wird. Wie bei anderen Haushalts-Geräten informiert auch bei Staubsaugern eine Skala von A bis G darüber, wie effizient ein Staubsauger arbeitet. Auf der Stromrechnung machen sich Geräte der Klasse A am meisten bezahlt.

Probehalber unterwegs mit dem Abend-GA

Erstmals gibt es 2015 ein sogenanntes Abend-GA zu kaufen. Für 490 Franken (2. Klasse) kann man damit für ein halbes Jahr jeweils ab 19 Uhr bis Betriebsschluss auf dem gesamten Streckennetz fahren. Verkauft wird das Abend-GA von Anfang Februar bis Ende April. Es handelt sich dabei um einen Pilotversuch, der bis im Oktober dauert. Danach wird der Verband öffentlicher Verkehr entscheiden, ob das Abend-GA definitiv eingeführt wird.

«Swiss Pass» kommt im August

Neben dem Abend-GA gibt es 2015 eine weitere Neuheit im öffentlichen Verkehr: Das elektronische Ticket. Am 1. August soll erstmals eine Chip-Karte flächendeckend eingesetzt werden. Auf dieser Chip-Karte («Swiss Pass») sollen in einem ersten Schritt Generalabonnement und Halbtax-Abo gespeichert sein. Später soll der «Swiss Pass» auch Verbundbillets ersetzen. Ausserdem soll es laut dem Verband öffentlicher Verkehr (VöV) möglich sein, Skipässe für verschiedene Schweizer Wintersportorte auf die Karte zu laden. Es ist nicht nötig, bestehende GA oder Halbtax-Abos zu ersetzen. Kunden sollen gemäss VöV dann auf die neue Karte umsteigen, wenn sie ein neues Abo kaufen oder ein bisheriges Abo verlängern.

Mehr Schweiz im Internet

Im Jahr 2015 wird es erstmals Internetadressen mit der Endung «.swiss» geben. Allerdings erst gegen Ende des Jahres. Bewerben für die neue Domain können sich Unternehmen und Organisationen ab Herbst. Längst nicht alle werden jedoch diese Endung für ihre Internetadresse beanspruchen können. Voraussetzung ist laut dem Bundesamt für Kommunikation die Förderung und Stärkung der Interessen der schweizerischen Gemeinschaft.

Strengere Regeln für Tierzüchter

Ab dem 1. Januar 2015 müssen sich Züchterinnen und Züchter an strengere Regeln halten. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat eine entsprechende Verordnung erlassen, die der Überzüchtung von Tieren einen Riegel schiebt. Neu sind strenge Informations- und Dokumentationspflichten. Bei der Zucht von Tieren, die eine leichte erbliche Belastung haben, müssen die Züchter die neuen Tierhalter schriftlich über die notwendige Pflege, Haltung und Fütterung der Nachkommen informieren. Neu gibt es auch eine Liste mit sogenannten Extremzuchten, die künftig nicht mehr gezüchtet werden dürfen. Dazu gehören Tanzmäuse, Känguru-Katzen oder Zwerghunde, die weniger als anderthalb Kilogramm wiegen.

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