Endlich: Versteckte Bild- und Tonaufnahmen sind in der Schweiz wieder erlaubt. Nach sieben Jahren hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden: Medien sollen verdeckte Aufnahmen machen dürfen.
Damit korrigierte es einen Entscheid des Bundesgerichts, welches zwei «Kassensturz»-Mitarbeiter verurteilte. Konkret ging es um einen Bericht aus dem Jahr 2003, in dem die Journalisten mit solchen Aufnahmen nachweisen konnten, dass Vorsorgeberater ihre Kunden über den Tisch ziehen.
«Ein enorm wichtiger Entscheid, auf den wir lange gewartet haben», freut sich Wolfgang Wettstein, Redaktionsleiter von «Kassensturz» und «Espresso». «Das ist ganz klar eine Stärkung des Konsumentenschutzes, aber auch aller recherchierenden Journalisten in ganz Europa.»
Ein wichtiges Recherche-Instrument ist zurück
Versteckte Kameras oder Mikrofone seien unerlässlich, vor allem wenn es darum geht Missstände – zum Beispiel in bestimmten Branchen – nachzuweisen, erklärt Wettstein im «Espresso»-Interview. Das Beispiel der Versicherungs-Berater zeige dies deutlich.
«Kassensturz» hatte starke Hinweise, dass Versicherungsagenten ihren Kunden oft falsche Produkte andrehen und ging dieser Sache nach. «Ohne versteckte Kamera wären wir in Beweisnot gekommen und es hätte Aussage gegen Aussage gestanden», erklärt der Leiter der SRF-Konsum-Redaktion.
So steht dem Schweizer Radio und Fernsehen also wieder ein wertvolles Recherche-Instrument zur Verfügung. Die Freude ist gross, doch Übermut herrscht deshalb noch lange nicht. «Wir werden versteckte Kameras und Mikrofone wie bisher zurückhaltend verwenden», so Wolfgang Wettstein. «Sie kommen nur dann zum Einsatz, wenn wir einen Missstand aufdecken wollen, den wir anders nicht aufdecken können.»