Forum:
Christine Gafner backt gerne – gerade jetzt in der Weihnachtszeit. Backen wollte die 72-jährige Bernerin auch in ihrem neuen Zuhause, einer 1-Zimmer-Wohnung, in die sie vor ein paar Monaten gezogen ist. Vor dem Einzug informierte sie sich extra, ob die Wohnung über einen Backofen verfüge. Als man ihr sagte, dass in der Küche ein moderner «Kompakt-Backofen» der Firma Electrolux stehe, zeigte sie sich darum erfreut.
Die böse Überraschung kam, als Christine Gafner den Ofen zum ersten Mal ausprobieren wollte. «Ich habe mir wirklich Mühe gegeben, aber es ging nicht», sagt sie und kommt zum Schluss: «Dieses Gerät kann nicht backen.» Tatsächlich: Beim rund 1000 Franken teuren Küchengerät handelt es sich, anders, als in der Bedienungsanleitung versprochen («Kompakt-Backofen»), um eine Mikrowelle mit Grillfunktion. Guetzlibacken ist damit unmöglich.
Eine philosophische Frage
Electrolux räumt ein, dass mit diesem Kombi-Ofen «nicht im klassischen Sinne» gebacken werden kann. Firmensprecherin Madeleine Ruckstuhl meint aber trotzdem: «Man kann das natürlich philosophisch betrachten, ob Mikrowelle oder Grill eine Backfunktion ist. Wir sind der Meinung ja, weil man damit zum Beispiel einen Auflauf oder eine Lasagne überbacken kann.» Auf ihrer Internetseite und im Prospekt führt Electrolux das Gerät darum weiterhin unter der Rubrik «Backofen». Die Betriebsanleitung wurde mittlerweile aber angepasst; nun ist darin korrekt von einem Mikrowellenofen die Rede.
Für Christine Gafner kommt diese Information zu spät. Sie spricht von einem «Etikettenschwindel». Ausserdem hat sie mittlerweile einen neuen Backofen bestellt – dieses Mal einen mit Backfunktion.