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Konsum «Es gibt neue Import-Hürden»

Die Wettbewerbskommission hat BMW wegen Verhinderung von Parallel-Importen mit 156 Millionen Franken gebüsst. Doch ein Experte warnt: Es gibt neue Methoden, Importe zu verhindern. Es brauche eine Ergänzung des Kartellgesetzes.

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Die Busse ist für den Kartellrechts-Experten, Professor Roger Zäch, ein starkes Signal gegen die Markabschottung. Der ehemalige Vize-Präsident der Wettbewerbskommission erklärt, die Wirkung der «Kassensturz»-Recherchen:

«Ohne «Kassensturz» und die Reportage von letzten Oktober wäre das nie aufs Tapet gekommen. Dies hat dazu beigetragen, dass die massgeblichen Beweise, dass Abreden bestehen und dass man nicht in die Schweiz liefern darf, auf den Tisch gekommen sind», sagt Zäch.

Unternehmen können weiter tricksen

Allerdings: Auch nach diesem Entscheid können Unternehmen den Markt abschotten und die Preise hochhalten. Denn auch ohne Absprachen können sie Lieferungen in andere Länder verhindern:

«Heute kann ein Hersteller ziemlich genau feststellen, wie viele von seinen Produkten ein Händler in einem Raum absetzen kann», erklärt Roger Zäch weiter.

Dann reduziert er ihm die Bestellmenge auf die Menge, die er im eigenen Raum verkaufen kann. «Und wenn ein Händler noch mehr bestellt, um in die Schweiz zu exportieren, wird der Hersteller sagen, wir haben zur Zeit gerade Lieferschwierigkeiten, tut uns leid,» erklärt Zäch.

Vorschlag für neues Kartellrecht im Nationalrat

Das Problem: Im Kartellrecht müssen aber Abreden nachgewiesen werden können, um ein Unternehmen zu büssen. Für Roger Zäch ist deshalb klar: Es braucht eine Ergänzung im Kartellrecht.

Es ist eine Bestimmung nötig, die es der Weko erlaubt, dann schon einzugreifen, wenn Schweizer Konsumenten und Kleinunternehmer im Ausland nicht beliefert werden. Und zwar zu den günstigen Preisen vor Ort.

Dieser Vorschlag steht in einer Motion von der Konsumentenschützerin Priska Birrer Heimo, die der Nationalrat bereits angemommen hat.

BMW will Busse anfechten

Die Wettbewerbskommission (Weko) hatte BMW wegen Verhinderung von Parallelimporten   mit 156 Millionen Franken gebüsst . Die BMW-Group weist die Busse der Weko zurück. Sie kündigt an, das Urteil an das Bundesverwaltungsgericht weiterzuziehen. «Die BMW sieht keinen Verstoss gegen Schweizer Wettbewerbsrecht», schreibt BMW.

Im Oktober 2010 hat «Kassensturz» bei Recherchen in Deutschland festgestellt, dass BWM keine Neuwagen an Schweizer Kunden verkauft. Dieses Verbot hat BMW auch schriftlich bestätigt (siehe Stellungnahme in der Box «Mehr zum Thema»).

Aufgrund dieser Informationen und Recherchen von «Kassensturz» nahm die Weko eine Untersuchung gegen den Autohersteller auf.

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