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Konsum Frisch aufgetischt: das neue Lebensmittelrecht

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV präsentiert das 2000 Seiten dicke Regelwerk. Die Nahrungsmittelindustrie profitiert von weniger Bürokratie und Handelsbarrieren. Auch aus Konsumentensicht wird einiges besser, wenn auch längst nicht alles.

Das Wichtigste zuerst: Das neue Lebensmittelrecht ist noch nicht definitiv, interessierte Kreise können bis Ende Oktober 2015 Stellung nehmen. Und: neu sind alle Lebensmittel generell zugelassen, welche sicher und nicht täuschend sind. Im Vergleich mit der heutigen Regelung sei das der zentrale Unterschied, erklärt Michael Beer vom zuständigen Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV gegenüber «Espresso».

Konsumentenschutz schaut genau hin

Die vorgeschlagenen Regeln bringen der Nahrungsmittelindustrie den Abbau von Handelshemmnissen im Verkehr mit der EU. Auch für die Bevölkerung biete das neue Lebensmittelrecht gewisse Verbesserungen, erklärt Josianne Walpen von der Stiftung für Konsumentenschutz SKS: «Die Deklaration von Allergenen im Offenverkauf und im Restaurant wird verbessert.» Die SKS begrüsst auch, dass der Herkunft der Zutaten, welche einen Grossteil des Lebensmittels ausmachen, neu deklariert werden muss. Der konkrete Anteil für die Zutat «Fleisch» sei aber zu gering, kritisiert Josianne Walpen von der Stiftung SKS: «Die Fleischherkunft muss erst ab 20 Prozent bekanntgegeben werden, bei Ravioli oder Lasagne bleibt der Konsument deshalb im Unwissen woher das Fleisch stammt.»

EU und Südamerika statt Portugal und Brasilien

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Das neue Gesetz bringt auch im Bereich «Angabe des Produktionslandes» nicht mehr Transparenz. Im Gegenteil: Neu sind offene Bezeichnungen wie EU oder Südamerika zulässig. Im Vergleich zum aktuellen Lebensmittelrecht eine klare Verschlechterung. Michael Beer, Leiter der Abteilung Lebensmittelsicherheit beim BLV, warnt vor Extrawürsten für die Schweiz: «Spezielle Schweizer Vorschriften schaffen vielleicht etwas mehr Klarheit, die Produkte verteuern sich aber dadurch deutlich.» Das wolle letztlich niemand, zeigt sich Michael Beer überzeugt.

Besserer Konsumentenschutz im Bereich Kosmetika

Die neue Lebensmittelverordnung regelt auch die Kriterien für die Kosmetikwerbung. Bisher durften die Hersteller Produkteigenschaften ausloben ohne konkrete wissenschaftliche Nachweise erbringen zu müssen. Täuschende Werbeversprechen wie «gegen Falten» oder für «mehr Haarpracht» wären mit dem neuen Gesetz nicht mehr möglich. Wie heute bei den Lebensmitteln, muss künftig auch bei den Kosmetika drin sein, was draufsteht.

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