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Legende: Jetzt gewähren Händler auch auf Apple-Produkte 2 Jahre Garantie SRF

Konsum Garantie auf Apple-Produkte: Händler schwenken um

Seit Anfang Jahr gilt: 2 Jahre Garantie auf alle Produkte. Diese Garantie gewähren die Händler Swisscom, Mobilezone und Microspot.ch nun auch auf Apple-Produkte. Dies bestätigten die Anbieter auf Anfrage des Konsumentenmagazins «Espresso».

Der Wirrwarr um die Garantiefristen ist gross. Das Gesetz sieht seit Januar neue eine Garantiefrist von zwei Jahren vor – auf allen Produkten. Dennoch versuchen Händler dies zu umgehen. In der Kritik stehen vor allem Apple und seine Wiederverkäufer. Sie stellen sich bisher auf den Standpunkt, lediglich die einjährige Herstellergarantie von Apple zu geben. Im zweiten Jahr komme dagegen die gesetzliche Gewährleistung zum Zug, mit weit weniger Garantieleistungen als im ersten Jahr. Ähnlich hatten Anfang Jahr auch Anbieter wie Fust und Interdiscount argumentiert.

Neues Garantierecht – das gilt

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Was gilt wenn doch nur 1 Jahr Garantie steht? Ist Gewährleistung dasselbe wie Garantie? Welche Schäden deckt die gesetzliche Garantie ab? Das Merkblatt der Redaktion «Kassensturz/Espresso» gibt Antwort auf diese Fragen.

Die Berichterstattung der Konsumentenmagazine von SRF «Kassensturz» und «Espresso» hatte diese Anbieter jedoch dazu gebracht, die Praxis anzupassen. Am Donnerstag machte auch die Stiftung für Konsumentenschutz mit einem offenen Brief Druck auf Apple und die Händler.

Garantiebestimmungen werden angepasst

Jetzt verzichten viele Händler auf die gesetzeswidrige Praxis:  Die Anbieter Swisscom, Mobilezone und Microspot.ch erklären gegenüber dem Konsumentenmagazin «Espresso», dass sie nun auch auf Apple-Produkte zwei Jahre Garantie gewähren. So sieht es das Gesetz auch vor. Kunden, die seit Anfang Jahr ein Apple-Produkt gekauft haben, würden auch von dieser Neuerung profitieren. Sunrise ändert vorläufig nichts.

Schwarze Schafe unter den Anbietern

Es gibt nach wie vor Händler, die lediglich ein Jahr Garantie auf Apple-Produkte anbieten. Obwohl sie rechtlich gesehen auch im zweiten Jahr für Mängel geradestehen müssen, müssten sich Konsumenten ihr Recht bei diesen Händlern unter Umständen auf dem Rechtsweg erstreiten.

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