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Konsum Gaunerei: Nothelfer-Ausweis ohne Nothelfer-Kurs

Wer einen Lernfahrausweis beantragen will, muss zuerst einen Nothelferkurs absolvieren. Nicht so bei «Nothelferstudio.ch». Dort bekamen Interessenten für 110 Franken den Nothelferausweis. Ohne den Kurs zu absolvieren. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Anbieter wegen Urkundenfälschung.

Die 20-jährige S. wollte zusammen mit ihrer Kollegin einen Nothelferkurs machen. Sie fand im Interent die Seite «Nothelferstudio.ch». Dort wird der Nothelferkurs für 90 Franken angeboten.

Nach der Anmeldung bekam sie einen Anruf, dass der Nothelferkurs statt in Adliswil in Altstetten stattfände und 20 Franken zusätzlich koste. Die 20-Jährige war damit einverstanden. «Dann sagte die Frau noch, dass wir auch einfach den Ausweis kauften könnten ganz ohne den Kurs zu besuchen.»

110 Franken zahlen und Ausweis erhalten

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Als S. mit ihrer Kollegin im Kurslokal ankam, bezahlten sie die 110 Franken. Eine Quittung bekamen sie dafür nicht. Ihnen fiel auf, dass immer wieder Leute ins Kurslokal kamen und nach dem Bezahlen von 110 Franken, einfach so den Nothilfeausweis ausgehändigt bekamen.

«Wir beschwerten uns beim Kursleiter, worauf dieser uns vor die Tür schickte und uns das Geld nicht zurückzahlen wollte», erzählt S. Rund ein Dutzend Leute hätten an diesem Abend gegen Bezahlung von 110 Franken den Nothelferausweis erhalten, ganz ohne Kurs.

Etwas ähnliches hat auch D. erlebt. Der 21-Jährige hat sich ebenfalls bei «Nothelferstudio.ch» für den obligatorischen Nothelferkurs angemeldet. «Die Seite wirkte sehr seriös und der Kurs war nicht allzu teuer», sagt D. Er hat sich für einen Kurs im Juli angemeldet. Im Kurslokal sagte ihm der Kursleiter, dass er den Kurs gar nicht machen müsse, da er bereits gemeldet sei.

«Ich sagte ihm, dass ich nie einen Nothelferkurs gemacht habe. Er überhörte mich gekonnt. Dann machte der Kursleiter den Vorschlag, ich könne einfach das Geld zahlen und den Ausweis mitnehmen.

Achtung: Illegal!

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Beim Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich sind die Machenschaften des Nothelferstudios ebenfalls bekannt. Darum machen sich Personen strafbar, wenn sie mit einem gekauften Ausweis einen Lernfahrausweis beantragen. Sie verstossen gegen den Artikel 97 des Strassenverkehrsgesetzes und muss mit einer Geldstrafe rechnen.

So könne ich Zeit sparen. Das sei alles ganz legal.» So habe er sich für den Ausweis entschieden. Trotzdem blieb bei ihm ein ungutes Gefühl: «Ich finde, die ganze Sache stinkt zum Himmel.»

Staatsanwaltschaft hat sich eingeschaltet

Das tut sie in der Tat, wie Thomas Rohrbach, Sprecher des Bundesamtes für Strassen gegenüber dem Konsumentenmagazin «Espresso» von Radio SRF 1 bestätigt. Das Nothelferstudio darf seit Frühling 2014 keine Nothelferkurse mehr durchführen und auch keine Ausweise mehr ausstellen.

Es tut es aber trotzdem: «Wir haben gegen den Betreiber des Nothelferstudios, Ardit Beadini, Strafanzeige wegen Urkundenfälschung eingereicht. Zudem laufen beim Staatssekretariat für Wirtschaft Abklärungen wegen unlauterem Wettbewerb.»

Der Zürcher Staatsanwalt Jürg Boll bestätigt gegenüber der Konsumentensendung «Espresso» von Radio SRF 1, dass er ein Strafverfahren eingeleitet habe. «Mehr kann ich wegen dem laufenden Verfahren nicht sagen.»

Das Nothelferstudio Beadini bestreitet auf Anfrage von «Espresso», Nothelfer-Ausweise ohne Kursbesuch verkauft zu haben. Der «Vorwurf von zwei, drei hobbylosen Kindern» sei falsch. Das Nothelferstudio führe seit Mitte Mai 2014 keine Kurse mehr selbst durch.

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