Das seit 2010 geltende Produktesicherheitsgesetz ( PSG ) verpflichtet Hersteller und Händler, nur sichere Produkte anzubieten. Eine Behördenstelle wird erst aktiv, wenn sie auf eine Gefahr aufmerksam gemacht wird.
Verkaufsstopp bis Rückruf
Für Haushaltsapparate wie beispielsweise eine Thermoskanne ist die Beratungsstelle für Unfallverhütung BfU verantwortlich. Im Zweifelsfall überprüft die BfU ein Produkt und kann einen Verkaufsstopp bis hin zu einem Rückruf verfügen. Im Falle der Thermoskanne sei ein Rückruf allerdings nicht angebracht. «Weil die Gefährlichkeit zu wenig hoch ist», sagt Robert Nyffenegger vom BfU.
Meldung an Behörde nicht in jedem Fall
Hersteller und Handel müssen die Sicherheit auch im Auge behalten, wenn ein Produkt schon lange im Verkauf ist. Artikel 8 des PSG sieht vor, dass Hersteller oder Händler den zuständigen Behörden Meldung machen, wenn sie von einer möglichen Gefahr erfahren.
Erstaunlich: In diesem Fall hätte Coop nicht zwingend eine Meldung machen müssen. «Ein Importeur muss uns eine Meldung machen, wenn er in seiner Risiko-Beurteilung auf ein mittleres Risiko kommt. Das war hier nicht der Fall.» Mit anderen Worten: Für eine Meldung hätte es weitere Unfälle geben müssen!
Konsumenten können direkt Meldung machen
Allerdings: Die zuständigen Kontrollstellen sind verpflichtet, jeder Meldung über ein gefährliches Produkt nachzugehen – auch von Bürgern. Im Internet steht dazu dieses Formular zur Verfügung.
«Jeder Konsument kann sich bei uns oder einem anderen Kontroll-Organ melden und wir überprüfen das Produkt», erklärt Robert Nyffennegger. Gut zu wissen!