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Konsum Gerät nach einem Monat kaputt: Kundenärger kommt mit Garantie

Konsumenten sind trotz zweijähriger Garantie oft schlecht geschützt. Das zeigt das Beispiel einer Kaffeemaschine, die bereits nach einem Monat defekt ist. Der Verkäufer behauptet, die Kundin habe den Schaden selber verursacht. «Kassensturz» sagt, welche Rechte Käufer im Schadenfall haben.

Die Kaffeemaschine Finessa von Koenig gefällt Monika Heinzer schon lange. Nach langem hin und her ersetzt sie ihr langjähriges Gerät durch den Vollautomaten und kauft ihn bei Interdiscount.

Die Freude an der neuen Maschine hält aber nicht lange. Nach nur drei Wochen und geschätzten 100 Kaffees macht die Maschine schlapp. «Ausser einem komischen Geräusch lief nichts mehr», erinnert sich die Kaffeeliebhaberin.

Keine Garantie wegen Selbstverschulden

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Monika Heinzer bringt das praktisch neue Gerät zu Interdiscount zurück. Doch nur wenige Tage später erhält sie eine erstaunliche Antwort. Wörtlich schreibt der Elektro-Händler: «Eine Reparatur unter Garantie können wir Ihnen leider nicht anbieten. […] Es wurde festgestellt, dass das Mahlwerk stark verschmutzt ist und ersetzt werden muss.»

«Ich weiss nicht, was man hier verschmutzen kann», ärgert sich Monika Heinzer. «Wenn man reinigen muss, reinigt man. Wenn man entkalken muss, entkalkt man. Aber in diesen drei Wochen konnte ich ja gar noch nichts falsch machen.»

Plötzlich soll Fremdkörper schuld sein

Monika Heinzer kann nicht akzeptieren, dass Interdiscount die Garantie verweigert und für die Reparatur 260 Franken verlangt – bei einem Gerät, dass sie für 330 Franken gekauft hat. Sie wehrt sich. Nach weiterem Hin und Her mit Interdiscount heisst es dann plötzlich, dass ein «Fremdkörper» im Mahlwerk für den Defekt verantwortlich sei – also Monika Heinzer den Schaden selber zu verantworten habe. Zwei Fotos eines Mahlwerks sollen das beweisen.

«Auf den Fotos erkenne ich weder den angeblichen Fremdkörper, noch ob es sich um meine Kaffeemaschine handelt», beteuert Monika Heinzer und zeigt die Fotos «Kassensturz». «Ich hatte das seltsame Gefühl, dass sie unter keinen Umständen den Schaden beheben wollten.»

Beweislast liegt bei Interdiscount

«Kassensturz»-Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner sieht Interdiscount in der Pflicht. «Wenn Interdiscount behauptet, sie müssten keine Garantie leisten, weil die Kundin selber etwas verschuldet hat, dann muss die Firma das beweisen.»

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Die Fotos, die Interdiscount Frau Heinzer geschickt hat, seien in erster Linie als Behauptung zu verstehen. Vor Gericht würden diese nicht genügen. Ganz allgemein gelte: «Wenn ein Anbieter sagt, er leiste keine Garantie, der Kunde sei selber schuld, dann muss dieser Anbieter einen hieb- und stichfesten Beweis auf den Tisch legen.»

Verständnis für den Ärger

«Kassensturz» konfrontiert Interdiscount mit dem Vorwurf, eine Reparatur unter Garantie zu verweigern. Und siehe da – das Unternehmen schreibt: «Wir verstehen, dass es für die Kundin ärgerlich ist, dass die Kaffeemaschine nach nur einem Monat diesen erheblichen Defekt aufweist. Deshalb sind wir aus Kulanz bereit, die Anschaffungskosten für eine neue Kaffeemaschine zu ersetzen.»

«Das macht natürlich riesen Freude, aber es ist nur Dank «Kassensturz» soweit gekommen», resümiert Monika Heinzer. «Ich will den Fall nun aber vergessen und den feinen Kaffee mit der neuen Maschine geniessen.»

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