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Konsum Geschäft mit Nothelferkurs: Instruktoren kommen unter die Räder

Der Nothelferkurs gehört zum Fahrausweis dazu. Solche Kurse werden teilweise zu Dumpingpreisen angeboten. Wer darunter leidet: die Instruktoren. Eine grosse Fahrschule kündigt den Instruktoren grundlos und verlangt dann die Ausbildungskosten zurück. Das ist rechtlich nicht zulässig.

Der Nothilfekurs ist seit 1977 für angehende Autofahrer obligatorisch. Neben den traditionellen Kurs-Anbietern wie Samaritervereine, Migros Klubschule und die Zürcher Rettungsschule SanArena, bieten vermehrt auch Fahrschulen Nothelferkurse an. 140'000 Neulenker machen jedes Jahr die Fahrprüfung. Sie alle müssen zuerst den Nothelferkurs absolvieren. Für Fahrlehrer ist es attraktiv, Nothelferkurse anzubieten, um Kursteilnehmer als Fahrschüler zu gewinnen.

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Dumpingpreise zur Kundengewinnung

Der durchschnittliche Preis für einen Nothelferkurs liegt zwischen 120 und 130 Franken. Zahlreiche Fahrschulen bieten die Kurse zu tieferen Preisen an, eines der günstigsten Angebote macht die Big Fahrschule: Ab 90 Franken inklusive Ausweis für Kurse unter der Woche, am Wochenende kosten sie 100 Franken. So steht es auf der Homepage. Die Schule bietet Nothelferkurse in der ganzen Schweiz an, an gewissen Orten kommt eine gratis Fahrstunde dazu.

Für verschiedene, ehemalige Nothilfe-Instruktorinnen ist klar, der tiefe Preis ist nur möglich, weil Kosten und Risiken auf die Mitarbeiterinnen abgewälzt werden: Bei kurzfristigen Absagen beispielsweise bekommen die Kursleiterinnen keine Entschädigung.

Mitarbeiter werden über das RAV gesucht

A.B. arbeitete als Nothilfe-Instruktorin bei der Big Fahrschule, doch der Lohn war nicht angemessen. Sie sagt: «Nach meinem heutigen Wissen kenne ich keinen andern Anbieter, der so tiefe Löhne zahlt.» Die medizinische Pflegefachfrau kündigte nach nur einem Jahr. Ausschlaggebend waren nebst dem niedrigen Lohn auch schmutzige Kurslokale und mangelhafte hygienische Bedingungen. Zudem nützte es nichts, wenn sie die Missstände weiterleitete. Sie musste einen Teil der Ausbildungskosten bezahlen.

Service:

Bei «Kassensturz» melden sich weitere ehemalige Instruktorinnen der Big Fahrschule. Sie kritisieren die Arbeitsbedingungen und sprechen von «Dumping im Nothilfewesen». Viele von ihnen kamen übers RAV auf die Fahrschule: Arbeitslose Frauen, die häufig eine Teilzeitstelle suchen. Bis heute schaltet die Big Fahrschule auf der Jobplattform vom RAV immer wieder Inserate für Kursleiter für Nothilfekurse.

Plötzliche Kündigung ohne Begründung

Der Fall von S.T. ist kein Einzelfall: Im Januar 2012 unterschrieb sie den Vertrag mit der Verpflichtung, zwei Jahre zu unterrichten. Falls Sie früher kündigen würde, müsste sie die Ausbildungskosten zur Nothilfe-Instruktorin selber bezahlen.

Nach der Ausbildung arbeitete sie fünf Monate. Dann, aus heiterem Himmel, erhielt sie die Kündigung. Ohne Begründung. Erst auf Nachfrage erhielt sie eine SMS des Geschäftsführers: Aus wirtschaftlichen Gründen. Auf dem Einsatzplan sah die ehemalige Instruktorin aber, dass bereits während ihrer Kündigungsfrist wieder neue Instruktoren ausgebildet wurden.

Nach der Kündigung behauptete der Geschäftsführer, die Instruktorin müsse die Ausbildungskosten zurückbezahlen, unabhängig davon, wer den Vertrag kündet. Die Instruktorin weigerte sich. Deshalb zog ihr der Geschäftsführer die Summe von 1380 Franken kurzerhand vom Lohn ab.

Vorgehen ist rechtlich nicht korrekt

«Das geht so nicht», sagt «Kassensturz»-Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner. «Nur wenn ein Arbeitnehmer den Arbeitgeber hintergangen oder betrogen hat, wenn also ein wichtiger Kündigungsgrund vorliegt, dann sind Ausbildungskosten zurückzuzahlen.» Im vorliegenden Fall hat sich die Mitarbeiterin nichts zuschulden kommen lassen. Gabriela Baumgartner präzisiert: «Wirtschaftliche Gründe sind klar kein Grund für eine Rückforderung.» Auch der Abzug der Ausbildungskosten vom Lohn sei nicht zulässig.

Die Big Fahrschule beharrt auf ihrem Standpunkt und schreibt «Kassensturz»: «Sie können uns glauben, dass wir Mitarbeiter nur entlassen, wenn wir gute Gründe dafür haben.» Es sei auch nicht so, dass die Big Fahrschule die Leute die Ausbildung zum Kursleiter absolvieren liesse, um sie anschliessend nach einigen Monaten ohne Begründung zu entlassen.

Zwei Firmen profitieren

Doch «Kassensturz» weiss, die Big Fahrschule kann die vielen Abgänge verkraften. Denn die Fahrschule lässt ihre Instruktoren bei der Firma Medvital ausbilden. Die Firma hat Sitz an derselben Adresse, nutzt dieselben Räumlichkeiten und sie gehört der Frau des Geschäftsführers der Big Fahrschule.

Der Verdacht liegt nahe, dass die vielen Kündigungen und Abgänge auch der Auslastung der familieninternen Ausbildungsfirma dienen.

Für die ehemalige Instruktorin hat die Sache einen faden Nachgeschmack: «Es werden Instruktoren ausgebildet, die arbeiten kurze Zeit, dann bekommen sie die Kündigung und sollen sie die Ausbildungskosten zurückzahlen.» Sie vermutet: «Da werden zwei Firmen gespiesen, und eine gewinnt immer.» Ihre Rechtsschutzversicherung hat den Fall übernommen und ihr die Kosten von 1380 Franken als Prozessauskauf zurückerstattet.

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