Als Rosmarie H. im Herbst einen neuen Fernseher brauchte, wollte sie das Gerät mit einer Conforama-Geschenkkarte bezahlen. Sie staunte nicht schlecht, denn auf der Karte stand, dass Bearbeitungsgebühren abgezogen würden, wenn sie lange nicht gebraucht werde. Das kann Rosmarie H. nicht nachvollziehen. Man wisse, dass es Verfalldaten gebe, sagt sie. «Aber, das ist eine Geschenkkarte. Man kann doch nicht von einem Geschenk jeden Monat fünf Franken abziehen! Das geht nicht.»
Merkblatt:
Auch auf der Verpackung weist Conforama auf die Strafgebühr hin. Konkret heisst es: Bei Nichtgebrauch werde nach zwölf Monaten eine Bearbeitungsgebühr von fünf Franken pro Monat abgezogen.
Darf ein Unternehmen nach einem Jahr von einer Geschenkkarte monatliche Gebühren abziehen? «Kassensturz»-Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner sagt, Einschränkungen seien unter bestimmten Bedingungen zulässig: «Ein solcher Abzug wäre gültig, wenn der Kunde vor dem Kauf des Geschenkgutscheins darauf hingewiesen wird, dass der Gutschein an Wert verliert. Es reicht nicht, wenn es auf der Karte oder auf dem Kartonumschlag steht oder irgendwo im Kleingedruckten versteckt ist.»
Strafgebühr bei Conforama
Nicolas Probst Geschäftsleitungsmitglied bei Conforama verteidigt gegenüber «Kassensturz» die umstrittene Gebühr. Das erste Jahr sei gratis, erklärt er. Und weiter: «Nach einem Jahr belasten wir Administrativkosten, wie man das bei einem Bankkonto macht. Und wir informieren unsere Kunden über diese fünf Franken, wenn sie die Geschenkkarte kaufen.»
Er bedauert, dass das im Fall von Rosmarie H. nicht gemacht wurde. Das sei ein Fehler des Personals gewesen.
Nicht nur die umstrittene Gebühr bei Conforama wirft Fragen auf, auch die Gültigkeitsdauer von Geschenkkarten. Die gesetzliche Ablauffrist bei Gutscheinen und Geschenkkarten für Waren liegt bei fünf Jahren, Reise- oder Hotelgutscheine verfallen nach zehn Jahren. «Kassensturz» wollte wissen, wie lange Guthaben auf Geschenkkarten gültig bleiben und hat eine Stichprobe gemacht.
Keine einheitliche Gültigkeitsdauer
Die Stichprobe zeigt, es ist überall anders, es gibt keine einheitliche Gültigkeitsdauer.
Bei der Migros und in sämtlichen Migros-Fachmärkten, bei Media Markt sowie in allen Läden der Coop-Gruppe (ausser The Body Shop) bleibt die Karte oder das Guthaben nach der letzten Nutzung, d.h. nach einem Kauf oder wenn sie aufgeladen wird, erneut fünf respektive drei Jahre gültig.
Dazu gibt es verschiedene Spezialfälle. So schreibt die Kitag, man könne über die Website die Geschenkkarte um ein Jahr verlängern. Komplizierter ist es bei der Geschenkkarte von Orell Füssli Thalia. Auf der Karte steht, das Guthaben verfalle fünf Jahre nach Kauf. Aber der Buchhändler schreibt «Kassensturz», das Guthaben sei unbeschränkt gültig. Ähnlich verhält es sich bei der Cadeau Card der Globus-Gruppe: Es heisst, das Guthaben verfalle, wenn die Karte 24 Monate nicht genutzt werde. Globus erklärt aber, man schreibe das lediglich aus buchhalterischen Gründen auf die Karte, das Guthaben sei unbeschränkt gültig.
Für Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner ist klar: Die gesetzliche Mindestdauer beträgt entweder fünf oder zehn Jahre. Und: «Es ist rechtlich umstritten, ob es zulässig ist, dass man die Gültigkeit der Karten unter diese gesetzlichen Fristen setzt.» Sie rät betroffenen Kunden, längere Fristen zu verlangen oder die Geschenkkarte in Zukunft bei einem andern Anbieter zu kaufen.