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Konsum Griffige Mittel gegen faule Gewinnversprechen

«Sie haben garantiert gewonnen» – mit solchen Gewinnversprechen locken dubiose Firmen zu Verkaufsveranstaltungen, ohne den versprochenen Gewinn je auszuzahlen. Seit Jahrzehnten ein Dauerärger für Konsumenten. Damit soll jetzt Schluss sein. Am 1. April tritt ein neues Gesetz in Kraft.

In der bald 40jährigen Geschichte der Sendung «Kassensturz» sind schamlose und leere Gewinnversprechen ein Dauerärger. Allein in den letzten 10 Jahren hat «Kassensturz» rund 30 Mal über solche Lockvogelangebote berichtet. Geändert hat sich bisher nichts, denn die Gewinnversprechen fielen bisher in eine Gesetzeslücke. Diese soll jetzt mit dem neuen, revidierten Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geschlossen werden.

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Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb bekommt Zähne

Was das neue Gesetz ab 1. April bringt, erklärt Guido Sutter, Leiter Ressort Recht beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, im «Kassensturz»-Studio: «Das Einlösen eines Gewinnversprechens darf künftig nicht mehr an eine bestimmte Handlung wie zum Beispiel die Teilnahme an einer Werbefahrt oder Verkaufsveranstaltung geknüpft werden.» Neu sei auch, dass das SECO eine Interventionskompetenz erhalte. Und zwar dann, wenn eine Vielzahl von Personen betroffen sei. «Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes sammelt das SECO die Beschwerden. Es kann damit beweisen, dass eine Mehrzahl von Konsumenten betroffen ist und so vor Gericht ziehen», so Sutter.

Diese verschärfte Regelung ermöglicht eine effizientere Verfolgung von Adressbuchschwindlern (Registerhaie), Schneeballsystemen, missbräuchlichen allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), unerbetenen Telefonanrufen und den bereits erwähnten unhaltbaren Gewinnversprechen. Damit dies geschehen kann, ist das SECO aber auf die Mithilfe von den Konsumentinnen und Konsumenten angewiesen. Es braucht von ihnen gut dokumentierte Unterlagen. Wichtig sind eine genaue aber möglichst knappe Sachverhaltsschilderung und alle relevanten Beweismittel wie Briefe, E-Mails etc. – wenn möglich im Original.

«Garantierte Gewinnauszahlung»

Mit welchen dreisten Versprechungen solche dubiosen Firmen arbeiten zeigt das neuste Beispiel von Markus Koch. Er ist offenbar ein richtiger Glückspilz. Per Post fliegen ihm seit Jahren unzählige Traum-Gewinne zu: Gratis-Reisen, Dampfbügel-Eisen, Autos, Esskörbe, Zusatzrenten und immer wieder auch Barauszahlungen – 3000 Franken werden im jüngsten Schreiben versprochen, das der Pensionär erhalten hat. Wirklich gewonnen habe er aber trotz all dieser Versprechen noch nie etwas, sagt er: «Es ist mir auch klar, dass solche Angebote nur da sind, um die Leute anzulocken, um den Leuten irgendetwas zu verkaufen.»

Bei der Post der Firma Vilsana AG aber wurde er neugierig: «Das Schreiben war so gut gemacht, dass interessierte mich, ich wollte sehen, ob ich wirklich nichts gewonnen habe, wie das abläuft und wie sich die Veranstalter da herauszuschnorren versuchen», resümiert Markus Koch, und hat sich für die entsprechende Carfahrt am 23. Februar angemeldet. Dort werde ihm der Preis von 3000 Franken garantiert ausbezahlt, hiess es im Schreiben. Zudem wurde den Gästen der Besuch einer Schokoladefabrik in Aussicht gestellt.

Statt Preise gibt’s überteuerte Produkte

Statt zur Schoggifabrik führte die Reise ins Restaurant Zur Trotte im luzernischen Buchrain. Dort mussten die rund 30 Gäste in einem Säli Platz nehmen: «Es waren dann Leute der Firma da, die uns während 5 bis 6 Stunden versucht haben, eine Gesundheitsmatratze zu verkaufen», erinnert sich Markus Koch. Und was ist mit dem Gewinnversprechen geschehen? Alle Gäste haben einen solchen Brief mit sich getragen, sagt Markus Koch, allen seien die 3000 Franken versprochen worden. «Aber gewonnen hat niemand etwas, und auch vom Besuch der Schokoladefabrik war nicht mehr die Rede», so Koch weiter, und er betont: «Ich finde es himmeltraurig, dass man mit solchen Gewinnversprechen ahnungslose Menschen an einen Ort lockt, um ihnen dort überteuerte Produkte zu verkaufen. Ich kann nicht verstehen, warum hier der Gesetzgeber nicht einschreitet.»

Faule aber legale Masche

Tatsächlich ist die Masche mit den Gewinnversprechen zwar faul, aber bisher war sie legal: Denn im Gewinnversprechen heisst es kleingedruckt, der vermeintliche Gewinner sei lediglich für den Gewinn «nominiert». Darauf bezieht sich auch der Veranstalter und Inhaber der Vilsana Product AG, Peter Josef Mählmann. Er schreibt «Kassensturz»: «Die Einladungen beinhalten lediglich, dass der 3. Preis ein Rubbellos ist und somit die Damen und Herren für einen Gewinn in Höhe von 3000 Franken nominiert sind. Sollte einer der Gäste diesen hohen Gewinn mit dem Rubbellos erzielen, wird diese Summe selbstverständlich vor Ort sofort ausgezahlt.»

Auch Telemarketing-Firmen geraten ins SECO-Visier

Neu im Gesetz werden übrigens auch die lästigen Werbeanrufe erfasst. Hier warnt Guido Sutter aber vor Illusionen: «Gerade bei solchen Anrufen sind die Beweismittel wichtig. Man muss also nachweisen können, was am Telefon gesagt wurde und dass der Stern im Telefonbuch nicht beachtet wurde.»

Wird eine solche Missachtung von einer Telemarketing-Firma systematisch praktiziert, ist das ein klarer Fall für das SECO. Handelt es sich um ein einzelnes Versehen, dann rät Sutter den Betroffenen, selbst zu klagen oder die Telemarketing-Firma einer Konsumentenorganisation zu melden. Diese sammeln solche Beschwerden. Tritt eine Häufung auf, werden diese dem SECO überwiesen. Selbstverständlich nimmt auch der «Kassensturz» solche Beschwerden auf und leitet sie an die richtige Stelle weiter.

Vorbeugen

Konsumenten werden vor allem mit irreführenden Gewinnversprechen, mit als Rechnung verschleierten Offerten (Registerhaie), suspekten Esoterik-Produkten, Aufforderungen zur Teilnahme an Quizsendungen via 09xy-Nummern und Spam-Mails in die Falle gelockt.

  • Werfen Sie Briefe mit irreführenden Gewinnversprechen und dubiosen Angeboten in den Papierkorb oder senden Sie sie an das SECO.
  • Löschen Sie E-Mails mit Gewinnankündigungen unbeantwortet.
  • Wählen Sie kein 09xy-Nummern.
  • Fordern Sie den Anbieter auf, Ihre Daten aus seiner Datenbank zu löschen.
  • Lesen Sie Offerten für Register-Einträge sehr aufmerksam durch.

Detaillierte Informationen finden Sie in der SECO-Broschüre .

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