Wer mit einem Gutschein zahlt, geht davon aus, dass dieser gleichwertig wie Bargeld behandelt wird. Das heisst: Wenn die Ware retourniert wird, gibt’s auch das Geld, respektive den Gutschein, zurück. Bei der Do-it-yourself-Kette Jumbo funktioniert das offenbar anders.
Das «Jumbo-System»
Das musste eine Jumbo-Kundin merken, als sie in ihrer Jumbo-Filiale einen Artikel zurückgeben wollte. Sie hatte diesen unter anderem mit einem Zehn-Franken-Bon bezahlt, welcher aus der jährlichen Jumbo-Weihnachtsbaumaktion stammt. Zu ihrem Erstaunen wurde nicht der volle Kaufpreis rückerstattet.
Die Begründung der Verkäuferin: Sie habe ja mit Gutschein bezahlt und dieser werde ihr vom Kaufpreis abgezogen. Dieses Vorgehen sei von der Kasse so vorgegeben, da könne sie nichts machen. Und: Das sei halt das «System bei Jumbo».
Kein Irrtum – kein Einzelfall
Ein seltsames System. Auf Anfrage des SRF-Konsumentenmagazins «Espresso» räumt Jumbo ein, dass es sich weder um menschliches Versagen noch um einen Einzelfall handelt. Sondern tatsächlich um einen Fehler im Computersystem.
Vereinfacht erklärt: Wenn bei Jumbo jemand mit Gutschein bezahlt, behandelt das System diesen als Rabatt: Alle gekauften Artikel werden somit um ein paar Franken reduziert. Wenn der Kunde einen der gekauften Artikel zurückgibt, gibt das System nur den reduzierten Betrag frei.
Kassenpersonal muss Fehler ausbügeln
Das Problem besteht schon seit längerem. Das Kassenpersonal sei deshalb angehalten, das System in solchen Fällen zu übersteuern und dem Kunden trotzdem den korrekten Betrag auszuhändigen, sagt Fabian Rauber, Leiter Marketing und Kommunikation bei Jumbo. Keine ideale Lösung, gibt Jumbo selber zu. Denn obwohl die Angestellten diesbezüglich geschult wurden, sind Fehler vorprogrammiert. «Das ist leider so», räumt Fabian Rauber gegenüber «Espresso» ein.
Noch keine Lösung in Sicht
Erstaunlich: Das Problem ist Jumbo bereits seit zehn Monaten bekannt. Rund 5000 solcher Franken-Bons sind pro Jahr jeweils im Umlauf. Trotzdem habe man bis jetzt noch keine Lösung gefunden, so Rauber. Er hofft, dass das Problem in den nächsten Monaten behoben ist.
Betroffene Kunden können sich auch im Nachhinein an einer Jumbo-Kasse melden und den fehlenden Betrag zurückfordern. Dies natürlich nur, falls sie die Quittung aufbewahrt haben. Immerhin: Geschenkgutscheine sind nicht betroffen.