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Garantieschein
Legende: SRF

Konsum Händler verwirren mit Garantiefristen

Seit Anfang Jahr gibt es laut Gesetz zwei Jahre Garantie auf gekaufte Waren. Anbieter wie zum Beispiel Fust oder Interdiscount beharren aber darauf, auf gewisse Geräte lediglich ein Jahr Garantie zu gewähren. «Espresso» erklärt, auf was man als Konsument achten muss.

Als im Frühjahr die Gesetzesrevision Tatsache wurde, erklärte Simonetta Sommaruga im «Kassensturz»: «Das freut mein Konsumentenherz!». Die Verlängerung der Garantiefrist auf zwei Jahre wurde als grosser Fortschritt für die Rechte der Konsumenten gefeiert. Doch einige Händler scheinen nach einem Schlupfloch zu suchen. Dies lässt ein Augenschein der Redaktion «Kassensturz/Espresso» vermuten.

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Bei Interdiscount beispielsweise werden Kunden seit Anfang Jahr darauf hingewiesen, es gebe einen Unterschied zwischen der gesetzlichen Gewährleistung und der eigenen Garantie. Durch die zweijährige gesetzliche Gewährleistung seien nur Schäden gedeckt, die bei der Übergabe des Geräts bereits vorhanden waren. Dies dürfte für Kunden jedoch schwer zu beweisen sein.

Schäden, die später auftauchen, seien nur durch die einjährige eigene Garantie gedeckt.  Erste verunsicherte Kunden haben sich bereits auf der Redaktion von «Kassensturz/Espresso» gemeldet.  Ist das neue Gesetz am Schluss eine Mogelpackung?

Verunsicherung der Kunden

Nein, sagt Sara Stalder von der Stiftung für Konsumentenschutz (SKS). Sie ist mit der Argumentation nicht einverstanden. «Seit Anfang Jahr haben Kunden während zwei Jahren Anrecht auf ein funktionierendes Gerät», erklärt die Geschäftsleiterin der SKS gegenüber «Espresso». Auch wenn ein Schaden erst nach über einem Jahr auftauche, sei dieser von Gesetzes wegen gedeckt.

Sara Stalder erklärt sich die Praxis von Interdiscount und Fust mit Garantieverlängerungen, die den Kunden angeboten werden. «Dies sind reine Zusatzgeschäfte. Mit der Gesetzesänderung sind Schäden während zweier Jahre genügend abgedeckt», sagt Sara Stalder.

Was soll man als Konsument tun?

Trotzdem: Kunden können sich unter Umständen nicht auf die zweijährige Garantie verlassen. Will man allfälligen Rechtsstreitigkeiten mit Anbietern aus dem Weg gehen, empfiehlt es sich in Läden zu gehen, die von sich aus generell zwei Jahre Garantie gewähren. Es sind dies zum Beispiel Migros, Coop, Manor, Globus oder Media Markt.

Kassensturz berichtete

Eine «Kassensturz»-Umfrage im Dezember zeigte: Einige Geschäfte gaben ihren Kunden schon 2012 zwei Jahre Garantie - andere sind weniger kundenfreundlich.

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