Eine Boutique in Genf: Das Armbändchen kostet 11.90 Franken. Daneben steht der Betrag in Euro: 5.99. Da ist die Versuchung auch für Schweizer Kunden gross, mit Euro zu bezahlen.
Für Ueli Grüter, Vertragsexperte und Dozent an der Hochschule Luzern ist klar, dass der Euro-Preis gilt: «Solange der Preis nur in Schweizer Franken angeschrieben ist, gibt es kein Anrecht auf eine Bezahlung in Euro. Wenn der Preis aber auch in Euro angeschrieben ist, hat der Kunde die Wahl, in welcher Währung er bezahlen will.»
Ebenso müssen Gastwirte, die ihre Dienstleistungen den Touristen zuliebe in Euro anbieten, dieses Angebot auch gegenüber einheimischen Konsumenten aufrechterhalten.
Das bestätigt der Verband Gastrosuisse auf Anfrage des SRF-Konsumentenmagazins «Espresso».
Kaum Chancen bei Zeitschriften
Waren, die in der Schweiz angeboten werden, müssen in Schweizer Franken bekanntgegeben werden. Umstritten ist, ob ein zusätzlich angebrachter Euro-Preis verbindlich ist.
Auf Anfrage von «Espresso» sagt Guido Sutter, Leiter Recht beim Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco): «Die Frage, ob die gleichzeitige Angabe des Preises in mehreren Währungen eine verbindliche Offerte ist, den Kaufpreis in all diesen Währungen anzunehmen, kann nur der Richter entscheiden.»
Bis sich ein Zivilgericht mit diesem Meinungsstreit befasst, heisst es also: Ausprobieren.
Aber aufgepasst: Dort, wo der Euro-Preis klar einem anderen Land zugeordnet werden kann, gibt es keine Grundlage für Schweizer, auch auf den Euro-Preis zu bestehen.
Das gilt etwa für Zeitschriftenpreise oder Kleider von internationalen Handelsketten, wo der Euro-Preis zwar standartisiert auf der Preisetikette erscheint, aber einem Euroland zugeordnet ist.