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Konsum Längere Garantiezeit: Diese Fallen bleiben

Das Gerät ist defekt, doch die Garantiefrist ist abgelaufen. Endlich will die Politik die gesetzliche Garantiedauer auf zwei Jahre verlängern, wie es andere Länder bereits kennen. «Kassensturz» sagt, was diese Verlängerung bringt und welche Fallen für Konsumenten bleiben.

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Ein häufiger Fall bei «Kassensturz»: Die Verjährung der Produktegarantien. Nur ein Jahr Garantie muss ein Schweizer  Verkäufer den Konsumenten mindestens gewähren. Das gilt auch für so genannte versteckte Mängel.

Geht ein Produkt nach Ablauf der Garantie kaputt, ist das oft ein grosser Ärger. So erging es zum Beispiel Frida Kenel aus Zürich. Für ihre beiden Hörgeräte inklusive Anpassen bezahlte sie stolze 8170 Franken. Nach bloss eineinhalb Jahren fiel das Hörgerät auseinander und ein Teil des Geräts blieb unauffindbar. Da die einjährige Garantie bereits abgelaufen war, sollte Frieda Kenel die Kosten für das Ersatzteil von 2740 Franken selbst bezahlen. «Dass es bei einem so teuren Gerät nur ein Jahr Garantie gibt», kritisiert Frida Kenel, «das ärgert mich grauenhaft.»

Längere Fristen in EU

In der EU sieht es für Konsumenten etwas besser aus. «EU-Richtlinien schreiben bereits seit zehn Jahren eine Mindestgarantie von zwei Jahren vor», erklärt Ursula Pachl, stellvertretende Generaldirektorin des Europäischen Verbraucherverbands in Brüssel.

In diesen Ländern gelten 2 Jahre Mindestgarantiezeit
Legende: In diesen Ländern gelten 2 Jahre Mindestgarantiezeit SRF

Diese Länder bieten noch längere Garantiefristen an

Eine Mindestgarantie von zwei Jahren kennen beispielsweise auch unsere Nachbarländer Deutschland, Italien, Österreich und Frankreich. Andere Länder haben noch längere Verjährungsfristen. Beispielsweise Schweden: Hier beträgt die Garantiedauer drei Jahre. Noch besser haben es die Konsumenten in England, Wales und Irland. Die Mindestgarantie für ein Produkt beträgt sechs Jahre. Holland kennt keine generelle Mindestdauer, dort zählt die Lebensdauer des jeweiligen Produktes.

Diese Länder bieten noch längere Garantiefristen an
Legende: Diese Länder bieten noch längere Garantiefristen an SRF

«Längst fälliger Schritt»

Längere Garantiefristen für Produkte, das soll nun bald auch für die Schweiz gelten. SP-Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer hat vor Jahren dazu eine Parlamentarische Initiative eingereicht. Sie fordert eine gesetzliche Mindestdauer von zwei Jahren. Für Leutenegger Oberholzer ist klar: «Dieser Schritt ist nun längst fällig.»

Die Nationalrats-Abstimmung im Bundeshaus von heute Morgen hat gezeigt: Das Parlament ist grundsätzlich für eine Verlängerung der Verjährungsfrist von beweglichen Gütern auf zwei Jahre. Aber der Nationalrat will die Verlängerung nur für private Käufer. Umstritten ist, ob die Regelung auch für Gewerbebetriebe untereinander gilt. Der Ständerat ist dafür, der Nationalrat hat einen besseren Schutz für das Gewerbe abgelehnt. Jetzt muss das Geschäft zurück in den Ständerat. Voraussichtlich wird der Ständerat am 5. März darüber debattieren.

Mangelhafter Garantievollzug

Ob Konsumenten in der Schweiz ihre Garantieansprüche in Zukunft besser durchsetzen könnten, bleibe bei dieser Gesetzesänderung ungelöst, moniert Hubert Stöckli, Professor für Privatrecht an der Universität Fribourg. «Konsumenten müssen nach wie vor sofort, wenn der Mangel am Gerät entdeckt wird, zum Verkäufer und sagen, dass das Gerät kaputt ist.»

Diese Mängelrüge sei nach wie vor im Gesetz, kritisiert Stöckli. Zudem sei der Verkäufer nach wie vor frei, in den Verträgen sämtliche Ansprüche, die das Gesetz zugunsten des Käufers vorsehe, auszuklammern. «Insgesamt, kein grosser Fortschritt», fasst der Privatrechtsprofessor zusammen. Diese genannten Nachteile müssen Konsumenten in der EU hingegen nicht hinnehmen.

Sommaruga: Eine deutliche Verbesserung für Konsumenten

Bundesrätin Simonetta Sommaruga  freut sich über die geplante Garantieverlängerung. «Zwei Jahre für neue Produkte und ein Jahr für gebrauchte, das ist eine längst fällige Verbesserung für Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten», sagt Sommaruga im Interview mit der Sendung «Kassensturz».

Als ehemalige Präsidentin der Stiftung für Konsumentenschutz weiss sie, dass für diesen Schritt der Konsumentenschutz lang gekämpft habe. Im europäischen Vergleich sei die Schweiz nun Standard.

Es treffe zu, dass nach wie vor die Garantie wegbedungen werden könne. Doch so eine Klausel kann nicht mehr so einfach im Kleingedruckten versteckt werden. «Der Verkäufer müsste seinen Kunden vor dem Kauf klar mitteilen, dass für das Produkt keine Garantie gilt», sagt Sommaruga.

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