Die 50-Franken-Gebühr war lediglich als Versuch angekündigt, befristet bis Ende 2012. Nun verlangt die Lauterkeitskommission weiterhin 50 Franken für Beschwerden gegen aggressive Werbung per Telefon, Brief oder E-Mail.
Genau mit solchen Beschwerden wurde die Selbstkontrollstelle der Werbebranche im Jahr 2011 nämlich «überhäuft», wie es damals hiess. Die Gebühr sollte abschreckend wirken und so die Zahl der Beschwerden senken. Das Versuchsjahr habe nun gezeigt, dass das funktioniert.
«Die Zahl dieser Beschwerden reduzierte sich um zwei Drittel», sagt Thomas Meier, Sprecher der Lauterkeitskommission. Damit sei das Hauptziel erreicht: «Wir haben jetzt viel mehr Raum, um uns den komplexen Fällen zu widmen.»
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Die Lauterkeitskommission wolle sich auf den Inhalt von Werbung konzentrieren. Zum Beispiel auf die Frage, ob eine Kampagne sexistisch oder rassistisch sei. In solchen Fällen können Konsumentinnen und Konsumenten sich weiterhin kostenlos bei der Lauterkeitskommission beschweren.
Offiziell entscheidet die Lauterkeitskommission erst im März über die definitive Einführung der 50-Franken-Gebühr. Laut ihrem Sprecher ist jedoch davon auszugehen, dass man die Gebühr für individuelle Beschwerden beibehält.
Gratis-Beschwerde beim Seco oder SKS
Wer die 50-Franken-Gebühr umgehen will, kann sich ans Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) oder an Konsumentenorganisationen wenden. Diese nehmen Beschwerden im Zusammenhang mit dem neuen Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb gratis entgegen.
So entschied die Lauterkeitskommission
Wie die Lauterkeitskommission in den letzten Jahren zu Beschwerden über Gewalt, Diskriminierung,oder sonstige unlautere Werbung entschieden hat, sehen Sie in dieser Bildergalerie: