Zum Inhalt springen
Schild auf einem Stammtisch mit der Aufschrift «Service et pourboire compris»
Legende: «Service inbegriffen». Vor 40 Jahren wurde das Trinkgeld eigentlich klar geregelt. SRF

Konsum «Mit ‹Service inbegriffen› schlichteten wir Streit»

«Espresso»-Hörerin Franziska Minder war an vorderster Front dabei, als vor 40 Jahren das Trinkgeld im Gastgewerbe offiziell abgeschafft wurde. Sie arbeitete damals bei der Preisüberwachung, die mit der Neuregelung einen Streit zwischen Steuerbehörden und Gastgewerbe schlichten konnte.

Seit dem 1. Juli 1974 gilt in Schweizer Restaurants und Hotels «Service inbegriffen». Als «Espresso» auf Radio SRF 1 über diese Umstellung berichtete, wurden bei Franziska Minder Erinnerungen wach.

Sie hat damals als Analystin der Preisüberwachung mit den Beteiligten über die Umstellung verhandelt. «Die Preisüberwachung wurde gebeten, in einem Streit zwischen Steuerbehörden und Gastgewerbe zu vermitteln», erzählt sie «Espresso».

Gäste hatten Mühe mit 15 Prozent

Die Rechtsfrage

Im Streit ging es um die Versteuerung des Trinkgeldes. Bevor die Schweiz auf «Service inbegriffen» umstellte, waren zuerst 10, dann 15 Prozent Trinkgeld üblich. Die Steuerbehörden rechneten deshalb einfach mit 15 Prozent Einkommen.

Dagegen wehrten sich die Serviceangestellten, wie Franziska Minder erzählt: «Sie sagten, sie bekämen niemals 15 Prozent, sondern weniger. Die Gäste könnten nämlich gar nicht ausrechnen, wie viel 15 Prozent ist.»

Trinkgeld-Serie

Heute Fix- oder Umsatzlohn

Nach einer Sitzung mit allen Beteiligten schlug die Preisüberwachung vor, die Preise inklusive Service anzugeben. «So kam das Personal zu seinen 15 Prozent und die Steuerbehörden waren auch glücklich», sagt Franziska Minder. Seit 1974 gilt im Gastgewerbe nun «Service inbegriffen».

Heute kann der Lohn des Servicepersonals fix, umsatzabhängig oder eine Kombination dieser beiden Möglichkeiten sein. Trinkgelder dürfen nicht ins Lohnsystem einbezogen werden, sie gehören dem Personal. Und: Sie müssen als Einkommen versteuert werden.

Meistgelesene Artikel