Sabrina Schmidli fuhr mit ihrem soeben erstandenen Auto bloss ein paar Kilometer, bevor ein Lämpchen am Armaturenbrett leuchtete: Getriebeschaden. Zusätzlich zum Kaufpreis von 16‘000 Franken musste die junge Frau noch einmal 7000 Franken für Reparaturen bezahlen.
Händler keiner Schuld bewusst
Service:
Vom SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» mit dem Fall konfrontiert, ist sich der betreffende Autohändler keiner Schuld bewusst. Er habe den Wagen bei der Motorfahrzeugkontrolle vorführen lassen. Zudem habe die Kundin explizit keine Garantie abschliessen wollen, sagt der Händler.
Besser Garantie abschliessen
Bei Gebrauchtwaren darf laut Gesetz die Garantiefrist auf ein Jahr befristet oder tatsächlich ganz ausgeschlossen werden. Wer einen Occasionswagen kaufen möchte, sollte unbedingt auf einen Occasionscheck und einem schriftlichen Vertrag bestehen (siehe Artikel in der Servicebox).
«Frau Schmidli kann nun argumentieren, dass sie das Auto nie zu diesem Preis gekauft hätte, wenn sie vom Schaden gewusst hätte», erklärt Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner. Allerdings müsste die Kundin dem Händler beweisen, dass er vom Schaden gewusst habe, um vom Vertrag zurücktreten zu können. «Dies ist schwierig. Deshalb ist es besser, wenn man etwas mehr zahlt und dafür eine Garantie abschliesst.»