Schweizer Detailhändler können ihre Ware oft nicht dort kaufen, wo es am günstigsten ist. Komplizierte Einfuhrregelungen erschweren den Import aus dem günstigeren Ausland. Der Parallelimport von Produkten wird durch Reglemente erschwert. Umpacken und neu anschreiben geht ins Geld. Die Leidtragenden sind die Konsumenten.
Der Import von Elmex-Zahnpasta aus Deutschland ist zum Beispiel verboten. Der Grund: Heilsversprechen auf der deutschen Packung. Oder Red Bull: Auf der Dose aus dem Ausland steht der Koffeingehalt in Milligramm statt in Prozent. Kassensturz weist seit Jahren auf das Problem hin. Auch das Patentgesetz hindert die Detailhändler daran, Waren günstig aus dem Ausland einzukaufen. Denn Hersteller von Markenartikeln, die auf ihren Produkten ein Patent haben, können alleine bestimmen,wer das Produkt importieren darf und wie teuer es ist. Kodak zum Beispiel hinderte mit Berufung auf den Patentschutz Jumbo daran, günstigere Filme aus England zu importieren. Kodak erhielt vor Bundesgericht recht. Auch Parfumhersteller wenden den Trick mit dem Patentschutz an: Sie patentieren Sprühknöpfe, der Import wird verhindert.
Die Migros will nun die Milchschnitte von Ferrero trotzt eines Patentes importieren und günstiger anbieten. Das ist rechtlich heikel. Herstellerin Ferrero will zunächst nicht gerichtlich vorgehen.
Vergangene Woche hat der Bundesrat den Entwurf zur Revision des Patentgesetzes verabschiedet. Es bleibt fast alles beim Alten: Den Markenherstellern soll es weiterhin erlaubt sei, sich gegen Parallelimporte zu wehren. Ein Fehlentscheid, kritisiert SP-Nationalrätin Simonetta Sommaruga. Die Konsumentenschützerin will das Gesetz im Parlament verhindern: "Aus Sicht der Konsumentinnen und Konsumenten ist das ein katastrophaler Entscheid. Das heisst nämlich, wir sollen in der Schweiz für importierte Produkte weiterhin massiv höhere Preise zahlen als im Ausland. Niemand kann das verstehen."
Alles können sich die Markenhersteller mit dem neuen Patentgesetz nicht mehr erlauben, sagt Felix Addor vom Institut für geistiges Eigentum. Er hat dem Bund vorgeschlagen, die bisherige Regelung beizubehalten, Missbräuche aber auszuschliessen. "Der Bundesrat schlägt nun vor, dass Patente auf einem nebensächichen Bestandteil von einem Markenprodukt für Parallelimporte unwesentlich sind. Das bedeutet konkret, dass man Markenprodukte in Zukunft parallel importieren kann, wenn ein nebensächlicher Bestandteil patentgeschützt ist", sagt Addor. Das heisst: Ein Detail wie der patentierte Sprühknopf eines Parfums ist zu wenig. Die Markenhersteller haben künftig keine Ausrede mehr, um den billigeren Import aus dem Ausland zu verhindern.