Der Vater der kleinen Alessia (Name geändert) surfte auf seiner Ricardo-App. Als er sein Smartphone kurze Zeit unbeaufsichtigt liess, behändigte es die Kleine und drückte darauf herum. Kurze Zeit später gratulierte das Internet-Auktionshaus zum erfolgreich ersteigerten Büromöbel für 600 Franken.
Alessias Vater reagierte sofort und nahm Kontakt mit dem Verkäufer auf. Man einigte sich darauf, den Kauf zu annullieren. Der Vater musste nur für die Einstellgebühren von rund 40 Franken aufkommen.
Bei Ricardo kennt man das Problem von spielenden Kleinkindern, die eine Bestellung auslösen. Sprecher Simon Marquard zum Konsumentenmagazin «Espresso» von Radio SRF 1: «Die Verantwortung liegt immer beim Besitzer des Ricardo-Kontos. In unseren Geschäftsbedingungen steht, dass die Zugangsdaten geheim gehalten werden müssen.» Beim vorliegenden Fall mit einem kleinen Kind treffe auf die Eltern ausserdem eine erhöhte Sorgfaltspflicht zu, die offenbar nicht erfüllt werden konnte.
Eltern haften für ihre Kinder
«Espresso»-Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner bestätigt: «Eltern können haftbar gemacht werden, für den Schaden, den ihr Kind angerichtet hat, weil sie nicht aufgepasst haben.»
Im konkreten Fall müssen die Eltern für die Gebühren aufkommen. Sie müssten das von ihrer Tochter ersteigerte Möbel aber nicht kaufen, denn: «Minderjährige Kinder können gar keine rechtsgültigen Verträge abschliessen. Der Verkäufer könnte also nicht darauf beharren, dass die Eltern ihm das Möbel abkaufen.»
Bei einem Konflikt würde es den Eltern allerdings schwerfallen, den Beweis zu erbringen, dass tatsächlich ihr Kind die entscheidenden Manipulationen gemacht hatte.
Es lohnt sich deshalb immer, sich mit dem Verkäufer gütlich zu einigen. Das empfiehlt auch Ricardo. In den allermeisten Fällen finde man so eine Lösung, sagt ihr Sprecher Simon Marquard.