Zum Inhalt springen

Konsum Schlagring-Handyhülle: Staatsanwaltschaft stellt Verfahren ein

Ein Teenager bestellte im Internet ein Handy-Accessoire und musste darauf bei der Polizei zum Verhör antraben. Dieser «Espresso»-Bericht über eine billige Handyhülle, die aussieht wie ein Schlagring, sorgte für viel Kopfschütteln. Jetzt kann die junge Frau aufatmen. Das Verfahren wurde eingestellt.

Der 20-jährigen Sophie fiel ein riesen Stein vom Herzen: Sie erhielt Post von der Staatsanwaltschaft Schaffhausen. Darin steht: Das Verfahren gegen sie – wegen Verstoss gegen das Waffengesetz – wurde eingestellt.

«Espresso» vom 08.10.2015

Box aufklappen Box zuklappen

Voraus gingen einige schlaflose Nächte. Und alles nur, weil Sophie im Internet eine Handyhülle aus billigem Plastik bestellt hatte. Das Problem: Das Handy-Accessoire sieht aus wie ein Schlagring. Die Schaffhauser Polizei zitierte die junge Frau deshalb zum Verhör, weil sie dachte, Sophie hätte versucht, sich eine verbotene Waffe zu besorgen. Die besorgte Mutter erzählte damals dem SRF-Konsumentenmagazin «Espresso»: «Meine Tochter hat sich überhaupt nichts Böses dabei gedacht. Sie war einfach nur der Meinung, das sei ein lustiges Accessoire, und das Handy sei erst noch geschützt.» Hinzu kommt: Die kultige Handyhülle hat die Tochter gar nie erhalten.

Kein Vorsatz erkennbar

Der Beitrag löste damals viele Reaktionen aus. Lachhaft sei das. Absurd. So die Kommentare im Internet. Einige Forumsteilnehmer fragten sich, ob die Polizei nichts Besseres zu tun habe.

Glücklicherweise fand die Geschichte aber ein Happy End. Das Verfahren wurde eingestellt. Sophies Mutter ist erleichtert: «Wir sind einfach nur froh; jetzt können wir aufatmen.» Und auch andere könnten vielleicht von dieser Geschichte profitieren. Denn: «Wer denkt denn schon daran, etwas Illegales zu tun, wenn er so etwas bestellt.»

Was ist eine Waffe? Was nicht?

Box aufklappen Box zuklappen

Je nach Umständen kann ein Hammer oder eine Axt gegen das Waffengesetz verstossen. Es drohen eine Geld- oder Freiheitsstrafe und ein Eintrag im Strafregister. Erfahren Sie hier , wie das Waffengesetz Gegenstände klassiert.

Auf Anfrage von «Espresso» begründet die zuständige Staatsanwältin Monika Jehli ihren Entscheid: Sie habe das Verfahren wegen mangelndem Vorsatz eingestellt. Sie scheint Sophie also zu glauben, dass sie sich nur ein modernes Handy-Accessoire besorgen wollte.

Trotzdem ist Vorsicht geboten

Anders hat übrigens kürzlich die Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau entschieden. Sie hat eine junge Frau in einem sehr ähnlichen Fall zu einer Geldbusse verknurrt. Diese zog vor Gericht, bekam Recht und wurde schliesslich freigesprochen.

Auch für sie ist die Sache also gut ausgegangen. Aber Achtung: Auch weiterhin sollte man solche Handyhüllen nicht ohne Bedenken bestellen. Die Schaffhauser Staatsanwältin erklärt, dass immer der Einzelfall betrachtet werde und es durchaus auch in Zukunft zu Strafverfahren kommen könne. Nämlich dann, wenn das Gericht oder der Staatsanwalt ein vorsätzliches Handeln sieht oder die Handyhülle wirklich als Waffe und nicht als Mode-Gag betrachtet.

Meistgelesene Artikel