Zum Inhalt springen
Restaurantpersonal, im Vordergrund eine Kellnerin.
Legende: Viele finden es nur fair, dass nicht nur die Kellnerin Trinkgeld bekommt, sondern auch das Personal im Hintergrund. Colourbox

Konsum So wird das Trinkgeld verteilt

Gibt der zufriedene Gast dem Servicepersonal Trinkgeld, ist die Verteilung von Betrieb zu Betrieb verschieden geregelt. «Espresso» stellt einige Varianten vor.

In verschiedenen Restaurants kommt das gesamte Trinkgeld in einen grossen Topf. Dieses Geld wird dann gleichmässig oder nach einem bestimmten Schlüssel unter dem Personal verteilt. In anderen Lokalen ist es üblich, dass das Servicepersonal jeden Tag oder Monat einen fixen Betrag zugunsten des Personals in der Küche, im Office oder am Buffet abgibt. Weit verbreitet ist auch die Variante, dass das gesamte Trinkgeld demjenigen gehört, der es erhält.

Die rechtliche Sicht:

Diese Variante ist auch im Restaurant Muggenbühl im Stadtzürcher Quartier Wollishofen üblich. Kellner Hans Portmann darf das gesamte Trinkgeld für sich behalten. Dass er einen Teil davon freiwillig abgibt, ist für ihn aber Ehrensache: «In etwa verteile ich 20 bis 30 Prozent an Küche, Office et cetera. Das ist mein persönlicher Entscheid.» An der Zufriedenheit der Gäste sei die Küche ja massgeblich beteiligt, meint der erfahrene Kellner.

Bei Banketten wird grundsätzlich aufgeteilt

Die Trinkgeld-Serie im Februar:

Muggenbühl-Wirt Ernst Bachmann wollte bewusst keinen Verteilschlüssel fürs Trinkgeld festlegen: «Im Grunde genommen geht mich das Trinkgeld des einzelnen Kellners nichts an.» Eine Ausnahme sind Bankette und Gesellschaften, wo mehrere Angestellte bedienen. In solchen Fällen wird das Trinkgeld unter den Beteiligten aufgeteilt.

Neid wegen des Trinkgelds gebe es im Restaurant Muggenbühl kaum, meinen Wirt Ernst Bachmann und Kellner Hans Portmann einhellig. Dafür sorge ein Rotationsprinzip, bei dem die Angestellten sich in den verschiedenen Schichten und Bereichen des Restaurants abwechseln.

Rechtlich gesehen darf ein Wirt oder Arbeitgeber nicht eigenmächtig entscheiden, was mit dem Trinkgeld geschieht. «Espresso»-Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner sagt auf eine entsprechende Rechtsfrage: «Das Trinkgeld gehört dem Personal.» Chef und Personal können aber eine Regelung treffen, wie das Trinkgeld aufgeteilt wird. Daran müssen sich dann alle Angestellten und der Chef halten. Mehr dazu erfahren Sie hier .

Meistgelesene Artikel