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Konsum «Stopp Werbung»-Kleber schützen nicht immer vor Werbung

Landet Werbung trotz «Stopp Werbung»-Kleber im Briefkasten, ist das kein Gesetzesverstoss. So hat im Thurgau eine Zeitung den Kleber absichtlich ignoriert – und gibt das auch offen zu. Man habe allen die Möglichkeit zum Profitieren geben wollen. Konsumentenschützer schütteln den Kopf.

«Reden auch Sie mit.» – Dieser Slogan war im Oktober an praktisch jedem Briefkasten im Thurgau zu sehen. Die Marketing-Abteilung des St. Galler Tagblatts hatte eine sogenannte Laschenwerbung für die Thurgauer Zeitung flächendeckend verteilt.

Werbung
Legende: Das Flugblatt der Thurgauer Zeitung. SRF

Auch wer einen «Stopp Werbung»-Kleber am Briefkasten angebracht hat, erhielt die Werbung. Obwohl sie offensichtlich unerwünscht war.

Christine Bolt, stellvertretende Leiterin des St. Galler Tagblatts, erklärte auf Anfrage von «Espresso», es habe sich um eine einmalige Aktion gehandelt. Man habe möglichst viele Leute erreichen wollen, und habe sich darum bewusst dafür entschieden, die «Stopp Werbung»-Kleber zu ignorieren.

Man habe zwar wenige Beschwerden bekommen, plane aber dennoch keine Wiederholung der Aktion.

Doppeltes Ärgernis

Sara Stalder, Geschäftsführerin der Stiftung für Konsumentschutz, schüttelt den Kopf: «Bei einem Briefkasten, auf dem steht, dass man keine Werbung wünscht, ist diese Werbung ein doppeltes Ärgernis.»

Wir finden, dass dies eine effektive Werbeform ist.
Autor: Christine Bolt Stv. Leiterin, St. Galler Tagblatt

Zur unerwünschten Werbung komme hinzu, dass es sich um Laschenwerbung gehandelt habe. Diese kann Einbrecher darauf hinweisen, wenn jemand nicht Zuhause ist.

Diese Argumentation kann Christine Bolt vom St. Galler Tagblatt nachvollziehen: «Dies würde ich so nicht mehr machen.» Sie habe Verständnis, wenn sich jemand deswegen unwohl gefühlt habe, und entschuldigt sich.

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Kein Gesetzesverstoss

Das Ignorieren des «Stopp Werbung»-Klebers ist kein Gesetzesverstoss. Konsumentenschützer hatten sich vergeblich darum bemüht, einen entsprechenden Passus im Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb unterzubringen. Es gibt jedoch eine Vereinbarung mit der Post. Die Post halte sich auch gut daran, sagt Sara Stalder von der Stiftung für Konsumentenschutz.

Andere Verteiler würden sich jedoch darum foutieren. Man habe immer wieder entsprechende Meldungen auf dem Tisch, sagt Sara Stalder. Meistens sei es jedoch schwierig herauszufinden, wer die Werbung verteilt habe. Im Fall der Werbung für die Thurgauer Zeitung werde man jedoch beim St. Galler Tagblatt vorstellig werden, so Sara Stalder.

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