Snus – das sind kleine, mit Tabakblättern, Salz und Aromastoffen gefüllte Säckchen, die man sich zwischen Lippe und Zahnfleisch klemmt. Vor allem bei Sportlern ist der Nikotinkick zum Aufputschen beliebt, speziell im Eishockey.
Inzwischen gibt es auch Ersatzprodukte für Snus, die aus Pfefferminzblättern hergestellt werden, kombiniert mit Salz, Gewürzen und Aromen.
«Snus ist Snus» – egal ob mit oder ohne Tabak
Zwölf Dosen eines solchen Produkts hat ein «Espresso»-Hörer übers Internet in Schweden geordert. Als er das Päckchen auf der Post abholen musste, war er erstaunt, dass ihm bei der Verzollung auch die Tabaksteuer verrechnet wurde.
Er wandte sich an die Verzollungsstelle der Post und erfuhr dort: Snus ist Snus. Es spiele keine Rolle, ob er Tabak enthalte oder nicht. Entsprechend werde das Produkt auch verzollt.
«Espresso» fragt bei der Oberzolldirektion nach. Und wirklich, bestätigt Mediensprecher Attila Lardori, es gibt auch eine Tabaksteuer auf tabakfreie Produkte. So absurd dies auch klingt: «Mit einigen wenigen Ausnahmen ist es so, dass auch Ersatzprodukte, die wie Tabak verwendet werden, ebenfalls steuerpflichtig sind. Das gilt auch für Snus-Ersatzprodukte.»
Ein Mittel um AHV und IV zu finanzieren
Hintergrund dieser seltsam anmutenden Steuer ist nicht der Kampf gegen die Nikotinsucht, sondern Geldbeschaffung. «Es geht darum, die AHV und die IV finanziell zu unterstützen», erklärt Attila Lardori. Der Bund hat die Besteuerung sogenannter Tabak-Ersatzprodukte im Jahr 1971 eingeführt.
Seither werden Gewürzzigaretten, Kautabak aus Gewürzen und eben auch Snus-Ersatzprodukte mit einer Tabaksteuer belegt. Es gibt nur eine Ausnahme: Seit Frühjahr 2012 ist das Dampfen von E-Zigaretten von der Tabaksteuer befreit.