Walter Bertschinger staunte nicht schlecht, als er seine teure Daunenjacke aus der Reinigung abholte. Die Ärmel reichten gerade noch bis unter die Ellbogen. Der Reissverschluss ist gewellt, das Innenfutter plötzlich viel zu gross. Offensichtlich ist die Jacke während des Reinigungsprozesses stark eingelaufen.
Reinigung besteht auf die Rechnung
Sofort beschwert sich Bertschinger bei der Terlinden Textilpflege AG. Doch diese schreibt Bertschinger: «Wir haben die Jacke gemäss Pflegeetikette fachmännisch bei 40 Grad im Schongang gewaschen. Aus diesem Grund können wir für das Einlaufen leider keine Haftung übernehmen.»
Terlinden zahlt weder Schadenersatz für die kaputte Jacke, noch verzichtet sie auf die Reinigungskosten. Berschinger findet das inakzeptabel: «Wenn ich im Leben einen Fehler mache, dann stehe ich auch gerade dafür. Ich finde, eine Firma wie Terlinden könnte das auch.»
Schliesslich gibt es doch noch das Geld zurück
Die Firma Terlinden weist Bertschinger auf die Möglichkeit der neutralen und unabhängigen Prüfstelle (PSE) hin. Sie könne feststellen, ob die Reinigung fehlerhaft war. Doch für diese Abklärung müsste Berschinger zusätzlich 100 Franken bezahlen. Dazu ist er nicht bereit.
Immerhin: Als «Kassensturz» sich einschaltet, schreibt Terlinden-Geschäftsführer Peter Müller: «Es wurde leider versäumt, gemäss dem Motto ‘Zufriedenheit oder Geld zurück’, das bereits bezahlte Reinigungsgeld zurückzuerstatten.» Walter Bertschinger wird das Geld für die Reinigung zurück bekommen.
Welche Rechte Kunden in einer solchen Situation haben und wie im Streitfall vorzugehen ist, das erklärt Rechtsexpertin Doris Slongo im «Kassensturz» vom 10. Mai.