«Der Händler dachte, er könne die Produkte noch weiterverkaufen», so der Kantonschemiker von St. Gallen, Pius Kölbener. Und dies, obwohl die Produkte nicht rückverfolgbar waren und man keine Ahnung hatte, wie alt die Ware sei.
Ware gelang wohl nicht in Restaurants
Der Lebensmittelhändler (den Namen geben die Behörden nicht bekannt) beliefert mehrere Gastronomie-Betriebe in der ganzen Schweiz. Deshalb vermutet Pius Kölbener aber nicht, dass die Ware jemals auf einen Tisch gelangte. «Der Gastronom vor Ort sollte die Fachkenntnisse besitzen und beim Einkauf erkennen, was noch verwendbar ist und was nicht.» Ganz auszuschliessen ist es aber nicht.
Der fehlbare Lebensmittelhändler bekommt nun eine saftige Busse aufgebrummt, ob er sogar angezeigt wird, ist noch offen.
Asiatische Lebensmittel besonders gefährdet
Vor allem asiatische Lebensmittel, aber auch Meeresfrüchte und Fleischprodukte aus fernen Ländern, seien besonders heikel, wissen Lebensmittelinspektoren. Deshalb sei man hier besonders wachsam. Und prompt wurden die Ermittler in zwei Ostschweizer Asia-Shops fündig.
Datum einfach abgekratzt
Im einen Shop habe der Besitzer das Mindesthaltbarkeitsdatum abgekratzt und durch ein neues ersetzt. Dies, ohne Beweise zu liefern, dass die Produkte tatsächlich länger haltbar sind.
In einem anderen Shop habe man sogar Tofuprodukte ohne Datumsangaben eingekauft. Und sich anschliessend telefonisch beim Importeur erkundet, wie lange die Sachen haltbar seien. Diese Angaben wurden dann – ohne weitere Verifikation – auf die Lebensmittel gedruckt.