Vor gut zwölf Jahren ist beim Schweizerischen Uhrenverband eine Abteilung gegründet worden, um den Händlern von Fälschungen im Internet das Handwerk zu legen. «Unterdessen sind vier Personen damit beschäftigt, täglich das Internet nach Fälscherseiten zu durchforsten», erzählt Yves Bugmann vom Uhrenverband.
Er ist Chef der Rechtsabteilung des Verbands. Die Zahlen der Uhrenindustrie sind eindrücklich: Jährlich werden 30 Millionen Schweizer Uhren auf den Markt gebracht. Gefälschte Uhren sind es sogar 40 Millionen jedes Jahr.
Zur Bekämpfung der Piraterie hat der Uhrenverband unter anderem auch eigene Software entwickelt. Diese erkenne Fotos von Uhren und könne sogar ganze Fälscherwebsites aufspüren: «Unsere Programme sind in der Lage, diesen Seiten automatisch eine Mitteilung zu verschicken mit einer Abmahnung an die Provider.» Darin werde klar gemacht, dass die Inserate gelöscht werden müssten, werde der Rechtsweg beschritten.
Flexible Fälscher nutzen soziale Medien
Die Möglichkeiten, gefälschte Uhren an den Mann zu bringen, gibt es im Internet unzählige. Beliebte Kanäle sind Youtube, Instragram, Twitter, Facebook und so weiter. So ist laut Yves Bugmann vom Uhrenverband die neueste Masche der Händler, dass sie direkt Werbung auf Facebook-Konti möglicher Kunden schicken.
Darin würden Internetseiten angepriesen, welche Luxusmarkenuhren mit 80 Prozent Rabatt verkauften – natürlich alles Fälschungen.
Erfolg im Kampf gegen die Inserate
Immer wieder haben die Spürhunde des Uhrenverbands aber auch Erfolg mit ihrem Antrag auf Löschung der Inserate. Im Jahr 2015 wurden laut Uhrenverband über eine halbe Million Inserate für gefälschte Uhren auf diesem Weg gelöscht. Immerhin.
Jedoch hätten die Betreiber der einschlägigen Websites, die meist aus China kämen, schon wieder eine Lücke gefunden, wie sie sich den Behörden entziehen könnten, erzählt der Rechtschef des Uhrenverbands: «Mit Photoshop retuschieren die Fälscher die Marken auf den Uhrenbildern. Die Betreiber der Plattformen behaupten dann, es liege keine Markenverletzung vor und somit lösche man die Inserate auch nicht.»
Gut zu wissen:
Was passiert, wenn ich mit einer gefälschten Uhr über den Zoll will?
Die Uhr wird vom Zoll beschlagnahmt. Und die Uhr wird anschliessend vernichtet. Der Besitzer muss eine Verzichtserklärung unterschrieben, dann ist der Fall erledigt.
Was passiert, wenn ich die Verzichtserklärung nicht unterschreibe?
Dann geht der Fall zum Uhrenverband und dieser schreibt im Namen der Marke einen Brief an den Besitzer der Uhr. Er wird darüber aufgeklärt, dass der Import von gefälschten Markenwaren in der Schweiz verboten ist. Und weil nun noch ein administrativer Aufwand für den Zoll und den Uhrenverband dazukommt, bezahlt der Uhrenbesitzer eine Gebühr von 270 Franken.
Was passiert, wenn ich im Internet eine Uhr bestelle und diese am Zoll beschlagnahmt wird?
Die Uhr wird anschliessend vernichtet und die Daten des Adressaten auf dem Paket gehen zum Uhrenverband. Dann folgt das gleiche Prozedere wie oben inklusive Gebühr von 270 Franken.