«Bei uns gibt es gleich drei Varianten, Artikel einzutauschen», verspricht zum Beispiel der CEO des Weinhändlers Schuler Jakobskellerei. Entweder könne man einen anderen Wein auswählen, oder man beziehe einen Gutschein, oder gleich das Geld in bar.
Online-Anbieter kulanter als AGB
Erstaunliches zeigt ein Online-Buchhandel-Test des «Kassensturz». «Alle Anbieter machten uns eine Gutschrift und nahmen die Bücher wieder zurück», berichtet Redaktor Rolf Muntwyler. Und dies zum Teil obwohl die Händler in den allgemeinen Geschäftsbedingungen ein solches Entgegenkommen ausschliessen würden.
Konsument hat keinen Anspruch auf Umtausch
Dass Händler kulant sind, ist nicht selbstverständlich. «Die Läden sind rechtlich nicht verpflichtet, Artikel zurückzunehmen oder umzutauschen», so «Espresso»-Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner.