Versteckte Bild- und Tonaufnahmen sind für Medien ein wichtiges Mittel, um Missstände zu belegen und dubiose Geschäftemacher zu überführen. In einem heute publizierten Urteil setzt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ein wichtiges Zeichen für die Medienfreiheit. Die Richter erachteten es als legitim, dass Medien verdeckte Aufnahmen machen können.
Konkret zu beurteilen hatten die Strassburger Richter einen «Kassensturz»-Bericht aus dem Jahre 2003. In diesem konnte «Kassensturz» auf Grund der verdeckten Bild- und Tonaufnahmen zweifelsfrei belegen, dass Vorsorgeberater einer jungen Frau ungeeignete Versicherungsprodukte mit weitreichenden Folgen verkauften.
Das EGMR erachtet die Verwendung der versteckten Kamera in einem solchen Fall nun als berechtigt. Das öffentliche Interesse sei grösser als der Schutz der Privatsphäre.
Es korrigierte damit einen Entscheid des Bundesgerichts von 2008, das in diesem Fall keine Rechtfertigung für verdeckte Bild- und Tonaufnahmen sah.
Wichtig für Wächterfunktion der Medien
Ruedi Mayr von Baldegg, Experte für Medienrecht und Anwalt der SRG sagt zum Urteil: «Es ist ein wichtiger Entscheid für die Wächterfunktion der Medien.»
Das EGMR habe festgestellt, dass gerade im Bereich des Konsumentenjournalismus der Einsatz der versteckten Kamera berechtigt sein könne.
Und «Kassensturz»-Redaktionsleiter Wolfgang Wettstein erklärt: «Endlich hat Kassensturz wieder die Möglichkeit, die versteckte Kamera einzusetzen, um Missstände aufzudecken, die man nur so belegen kann.»
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Auffällig häufig beschwerten sich Versicherte wegen Beratungs-Mängeln oder gar Beratungsfehlern. Das Problem: Die Versicherten konnten oft nicht beweisen, was ihnen der Agent beim Beratungs-Gespräch erzählt hatte. «Kassensturz» testete darum im Jahr 2003 Vorsorgeberater mit der versteckten Kamera. Zum Artikel