In England, Italien oder Deutschland setzten Fernsehjournalisten die versteckte Kamera ein. In der Sondersendung «Kassensturz international» konnte man ein Beispiel des Fernsehsenders BBC sehen: Dank der verdeckten Aufnahmen verfügte die englische Konsumentensendung «Watchdog» über unmittelbare Beweise, dass ein Pferdehändler falsche Angaben machte.
Auch «Kassensturz» deckte mit Hilfe der versteckten Kamera zahlreiche Missstände auf: So zogen Versicherungsvertreter einer Kundin das Geld aus der Tasche und schwatzten ihr unnötige Produkte auf.
Nur dank der verdeckten Aufnahmen konnte «Kassensturz» zweifelsfrei beweisen, wie schlecht diese Vertreter wirklich arbeiteten. In solchen Fällen sei die versteckte Kamera gerechtfertigt, sagen namhafte Medienjuristen.
Jetzt beim Europäischen Gerichtshof
Das Bundesgericht sah dies im Jahr 2008 anders. Gemäss dem höchsten Schweizer Gericht war das Filmen mit versteckter Kamera nicht nötig. Die Missstände hätten auch mit anderen Mitteln nachgewiesen werden können.
Mit diesem umstrittenen Urteil erschwerte das Bundesgericht die Arbeit von investigativen Fernsehjournalisten.
Gegen den Entscheid des Bundesgerichts hat SRF beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Beschwerde eingereicht.