Zum Inhalt springen

Konsum Verwässert Wasser die Swissness-Vorlage?

Damit ein Produkt mit dem Schweizerkreuz werben darf, müssen mindestens 80 Prozent der Rohstoffe aus der Schweiz stammen. Nun soll auch Quellwasser als Schweizer Rohstoff gelten. So werde die Swissness-Vorlage verwässert, kritisiert die Stiftung für Konsumentenschutz. Die Industrie hält dagegen.

Mit der Swissnes-Vorlage will der Bund die Marken «Schweiz» oder «Made in Switzerland» besser schützen. So müssen bei Lebensmitteln gewichtsmässig 80 Prozent der Rohstoffe aus dem Inland stammen, damit es als Schweizer Produkt bezeichnet werden darf. Wasser als Rohstoff hatte das Parlament ausdrücklich ausgeschlossen. Einzige Ausnahme ist Quell- und Mineralwasser, dieses darf bei der Rohstoffberechnung einbezogen werden.

Mehr zum Thema:

Schweizer Eistee nur dank Quellwasser

Dies ärgert die Stiftung für Konsumentenschutz SKS, wie Geschäftsführerin Sara Stalder gegenüber «Espresso» sagt: «Quellwasser ist nichts Exklusives. Immerhin 40 Prozent des Schweizer Wassers ist Quellwasser. So wird die Swissness-Vorlage im wahrsten Sinne des Wortes verwässert.» Stalder führt als Beispiel einen Kräuter-Eistee an. Wenn Quellwasser als Schweizer Rohstoff gelte, dann könnten die Kräuter aus China stammen und der Tee könnte dennoch als Schweizer Eistee verkauft werden.

«Wenn das Wasser aber nicht zu den Rohstoffen zählt, dann müssen auch die Kräuter aus der Schweiz kommen. Nur dann darf der Hersteller das Getränk mit dem Schweizerkreuz bewerben.» Gleiches könnte auch für Suppen oder Saucen gelten. «Es könnte eine Fertigsuppe ohne Schweizer Zutat als Schweizer Produkt verkauft werden, nur weil das Quellwasser darin aus der Schweiz stammt», gibt Stalder zu bedenken. Die SKS fordert darum, dass Wasser inklusive Quellwasser aus den Berechnungen ausgeklammert wird.

Ohne Quellwasser kein Schweizer Bier

Dagegen wehrt sich die Föderation der Schweizerischen Nahrungsmittel-Industrien Fial. Was Quellwasser sei und was nicht, sei sehr wohl definiert, sagt Urs Furrer, Co-Geschäftsführer der Fial. Ihm geht es beim Quellwasser um typische Schweizer Produkte wie beispielsweise Bier: «Wenn Quellwasser nicht als Rohstoff angerechnet werden darf, gibt es kein Schweizer Bier mehr.»

Aber auch Furrer sieht ein gewisses Missbrauchspotential mit dem Begriff Quellwasser: «Es geht natürlich nicht, dass man ausländisches Apfelsaftkonzentrat in der Schweiz mit Quellwasser verdünnt und dann als Schweizer Apfelsaft verkauft.» Darum habe der Bundesrat auch ein Missbrauchsverbot von Quellwasser in die Verordnung aufgenommen. In Kraft treten soll die Swissness-Verordnung auf den 1. Januar 2017.

Meistgelesene Artikel