Haferflocken, die laut Verpackung aus Europa, Nord- und Südamerika, Afrika und Australien stammen – oder Honig aus Süd- und Mittelamerika und Europa: Bei gewissen Lebensmitteln bleibt der Konsument oft ratlos zurück, wenn er sich die Herkunftsangaben anschaut. Dabei sollten die obligatorischen Herkunftsangaben vor allem Eines: Klar ausdrücken, woher ein Produkt stammt.
«So präzis wie möglich»
Das Gesetz sieht vor, dass die Herkunft von Lebensmitteln angeben wird. Und diese Angaben «müssen so präzis wie möglich sein», erklärt Michael Beer, Leiter Lebensmittel und Ernährung beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen. Der Konsument müsse wissen, was er kaufe: «Man weiss, dass dies den Schweizern wichtig ist.»
Unpräzise Angaben seien nicht zulässig, sagt der Experte. Bei einer Auswahl von Ländern oder Kontinenten sei für Konsumentinnen und Konsumenten nicht nachvollziehbar, ob es wirklich Teile von all diesen Orten im Produkt habe. «Das ist nicht die Idee. Ich empfehle, solche Produkte nicht zu kaufen, denn letzten Endes hat der Konsument die Marktmacht.»
Man könne auch den jeweiligen Kantonschemiker informieren. Diese seien für die Kontrolle zuständig.
Ausnahmen gibt es
Tatsächlich gibt es auch Produkte, bei denen unpräzise Angaben möglich sind. Mischsalat etwa: Da können die einzelnen Salate aus verschiedenen Ländern stammen. «Jedoch», merkt Experte Michael Beer an, «sollte hier dann der grösstmögliche geographische Raum, zum Beispiel Europa, angegeben sein und nicht einfach eine Auswahl von Ländern».
Dass dies auch nicht wirklich präzis ist, gibt Beer zu: «Aber als Konsument weiss ich dann, dass da Salate aus vielen verschiedenen Ländern drin sein können. Und wenn mir das wichtig ist, kann ich mich für einen anderen Salat entscheiden.»
Absurde Herkunftsangabe: «Europa, Amerika, Australien, Afrika»
Die Welt zu Gast im Müeslipack: Manor verkauft Hafernüssli mit Bio-Label und abenteurlicher Herkunftsangabe: «Europa, Nord- und Südamerika, Australien, Afrika».