Die Vorgaben für die Haltung von Vögeln zuhause sind in der Tierschutzverordnung klar geregelt. So muss ein Wellensittich zum Beispiel auf einer Fläche von 0,24 Quadratmetern mindestens 0,12 Kubikmeter Raum zur Verfügung haben.
Das ist zum Beispiel bei einem Käfig in einer Würfelform mit einer Kantenlänge von 50 Zentimetern der Fall. Bei grösseren Vögeln sind es deutlich mehr.
Halter verstösst mit zu kleinem Käfig gegen das Tierschutzgesetz
Der Verkauf von kleineren Käfigen ist jedoch grundsätzlich erlaubt. Dies, weil zum Beispiel für den Transport auch kleinere Dimensionen zugelassen sind. Sobald der Vogel jedoch länger im Käfig untergebracht ist, macht sich der Halter strafbar, wenn er ihn in einem kleineren Käfig hält, als vorgegeben.
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Dies sei vielen Leuten nicht bewusst, erklärt Martina Schybli vom Schweizer Tierschutz STS. Dazu gehören auch Käufer und Verkäufer von Vogelkäfigen auf Inserate-Plattformen. Zwischen November 2014 und März 2015 hat der STS insgesamt fast 250 Anzeigen für Vogelkäfige beanstandet. Ein grosser Teil war zu klein für jegliche Vogelhaltung oder für die falsche Vogelart deklariert.
Tutti.ch und Anibis mit besonders vielen ungeeigneten Käfigen
«Zum Teil waren die Vogelkäfige massiv unter den Minimalwerten», sagt Martina Schybli zu den Erkenntnissen. Man habe auch Käfige mit der Bezeichnung «für alle Vögel geeignet» gefunden, die jedoch nur für kleinere Vögel wie Wellensittiche oder Kanarienvögel eingesetzt werden dürfen. Auch runde Käfige sind problematisch, weil mit ihnen der nötige Platz kaum erreicht werden kann und sie schlecht strukturiert werden können.
Am meisten für die Haltung nicht gesetzeskonforme Vogelkäfige wurden auf den Plattformen Tutti.ch und Anibis registriert. Beide waren sich vor der Konfrontation durch den Schweizer Tierschutz der Problematik nicht bewusst, wie sie auf Anfrage des Konsumentenmagazins «Espresso» auf Radio SRF 1 erklären. Beide haben nun aber Massnahmen eingeleitet, um die Situation zu verbessern.
Massangaben der Käfige nun obligatorisch – aber nicht bei allen
«Wir erlauben seit zwei Monaten keine Käfiginserate mehr ohne Massangaben», sagt Jonathan Landau von Tutti.ch. Damit habe man gute Erfahrungen gemacht, unseriöse Anbieter seien weitestgehend verschwunden. Auch Anibis erlaubt nur noch Käfiginserate mit Massangaben, schreibt das Unternehmen. Zudem würde nun jedes Inserat manuell geprüft und man habe auf der Plattform Informationen zur Käfighaltung aufgeschaltet.
Nicht alle Inserate-Plattformen hätten jedoch solche Massnahmen eingeleitet, sagt Martina Schybli vom Schweizer Tierschutz STS. Sie fordert darum vom Bund, dass der Verkauf von Tierkäfigen stärker geregelt werden solle. Dies zum Beispiel mit einer Deklarationspflicht zum Verwendungszweck eines Käfigs.
Das zuständige Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen prüft zurzeit Massnahmen zur Verbesserung der Situation, wie es auf Anfrage von «Espresso» heisst.
Tierhalter in der Pflicht
Auch eine solche gesetzliche Regelung würde den Tierhalter jedoch nicht von seiner Verantwortung entbinden, sagt Martina Schybli weiter. Schon jetzt seien Tierhalter in der Pflicht, sich vor dem Kauf über die korrekte Haltung eines Tieres zu informieren.
Dabei sollten sie sich auch bewusst sein, dass die gesetzlichen Minimalanforderungen nicht zwingend der optimalen Haltung entsprächen und lediglich die untere Grenze zur Tierquälerei seien. Mehr Platz ist immer besser.