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Konsum Vorsicht vor Messekäufen mit bösen Überraschungen

Es ist Messezeit, der Duft von gebrannten Mandeln und Älplermagronen liegt in der Luft. Doch oft haben Messen noch einen anderen – eher fahlen – Beigeschmack. Nämlich der von Spontankäufen, die man später bereut und von raffinierten Verkäufern, die überteuerte Geräte andrehen.

Anna und Beat Rohrer betreiben ein Gartenbaugeschäft. Kürzlich wurde dort gestohlen und randaliert, deshalb hat sich das Ehepaar überlegt, eine Videoüberwachung zu installieren. An der WIR-Messe in Luzern entdeckten sie ein Angebot und dachten, das sei die Gelegenheit.

Am Stand einer Sicherheitsfirma liessen sie sich beraten. Der Verkäufer präsentierte ihnen eine passende Lösung, für einen Preis von 4000 Franken. Auf den ersten Blick stimmte alles, erinnert sich Anna Rohrer: «Wir fanden den Preis human, denn wir hatten schon viel teurere Angebote gesehen.» Kurz vor Messeschluss drängte sie der Verkäufer zu einem Entscheid und sie unterschrieben schliesslich den Vertrag.

Zu Hause kommt die Reue

Zuhause wollte Anna Rohrer im Internet nachsehen, ob sie ein gutes Schnäppchen gemacht hat. Doch die Angaben auf dem Vertrag waren so spärlich, dass das nicht möglich war. Erst nachdem das System montiert war und der Lieferschein vorlag, wusste sie mehr.

Als sie im Internet recherchierte, verschlug es ihr schier die Sprache: «Ich musste feststellen, dass es Angebote gibt, die fast um die Hälfte günstiger sind, als jenes, das wir gekauft haben.» Sie teilte dies der Sicherheitsfirma mit. Doch der Inhaber reagierte ruppig, erzählt Anna Rudin: «Der Herr sagte, es sei ihm egal. Es sei nun einfach so und ich müsse das akzeptieren.»

Messpreise gleich Schnäppchenpreise? Das ist nicht immer so, wie Michel Rudin, Geschäftsführer des Konsumentenforums weiss: «Das kann sein, muss aber nicht. Auf jeden Fall empfehlen wir, einen Preisvergleich anzustellen. Heutzutage ist das vor allem im Internet relativ einfach.»

Doch auch wenn der Preis auf den ersten Blick zu stimmen scheint, heisst es noch immer aufgepasst. Was ist darin alles enthalten? Und wie sieht es mit der Garantiefrist aus?

Deshalb ein zweiter wichtiger Tipp von Michel Rudin: «Lassen Sie sich am Stand die allgemeinen Geschäftsbedingungen vorlegen und studieren Sie diese genau. So kann man Unklarheiten klären und unangenehme Streitigkeiten vermeiden.»

Auch Anna Rohrer weiss das nun, und der nächste Messekauf wird mit Sicherheit nicht mehr so spontan ausfallen: «Ich werde sicher genauer hinschauen und die Produkte vergleichen, bevor ich unterschreibe.»

Tipps

Und damit Sie Ihren Messebesuch und Ihr neu erworbenes Gerät ohne böse Nachwehen geniessen können, hier nochmals die wichtigsten Tipps:

Vor dem Messebesuch

  • Wenn Sie mit der Absicht, ein Gerät zu kaufen, an eine Messe gehen: Informieren Sie sich vorher über Angebote und deren Preise und vergleichen Sie diese.
  • Wichtige Fragen sind zum Beispiel: Ist die Mehrwertsteuer inklusive? Kommen noch Liefer- oder Entsorgungskosten dazu? Wie lange läuft die Garantie? Werden spezielle Serviceleistungen geboten?

Am Messestand

  • Auch wenn der Verkäufer noch so überzeugende Argumente hat: Unterschreiben Sie nicht sofort, schalten Sie eine Bedenkzeit ein. Gehen Sie vielleicht etwas trinken und lassen Sie sich das Angebot nochmals durch den Kopf gehen. Mit einem Smartphone können Sie vor Ort bereits im Internet Recherchen starten. Oder fragen Sie den Anbieter, ob Sie noch eine Nacht darüber schlafen und die Bestellung per Telefon definitiv aufgeben können.
  • Prüfen Sie das Messe-Angebot genau und vergleichen Sie.
  • Achten Sie darauf, dass Sie Garantie auf das Gerät haben. Der Verkäufer kann diese nämlich im Kleingedruckten ausschliessen.
  • Und: Lassen Sie sich immer die allgemeinen Geschäftsbedingungen vorlegen und lesen Sie diese genau durch. Wenn Sie mit Bestandteilen nicht einverstanden sind, können diese handschriftlich und im gegenseitigen Einverständnis von Hand angepasst werden.

Wenn es zum Vertrag kommt

  • Überlegen Sie noch einmal kurz: Brauche ich das Gerät wirklich? Denn. Bei Messeverträgen existiert kein Widerrufsrecht. Haben Sie einen Vertrag unterschrieben, müssen Sie diesen auch einhalten. Rücktritte von einem Vertrag sind oft mit hohen Stornogebühren verbunden.
  • Gut ist, wenn Sie im Vertrag ein Rücktrittsrecht vereinbaren können. Sprechen Sie den Anbieter darauf an.
  • Bevor Sie unterschreiben: Bestehen Sie darauf, dass alle wichtigen Informationen auch darin aufgeführt sind. Und lassen Sie sich den definitiven Endpreis notieren.
  • Nehmen Sie auf jeden Fall eine Kopie des Kaufvertrages mit nach Hause.

Wettbewerbe:

Vielleicht sind Sie nicht der Käufertyp, sondern eher der Wettbewerb-Typ? Dann hier noch ein Tipp zum Schluss:

  • Persönliche Daten sollten nur sparsam preisgegeben werden. Wenn Sie nichts kaufen, sind die Angaben von Telefonnummer und Mailadresse überflüssig und führen oft zu unerwünschten Werbemails oder belästigenden Anrufen.

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