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Konsum Wein, Fleisch, Tabak: Bald gelten neue Zollbestimmungen

Die revidierte Zollverordnung bringt ab dem 1. Juli Änderungen. Für Wein, Fleisch und Tabak gelten neue Zollfreigrenzen. Beim Fleisch wird nicht mehr zwischen verarbeitetem und frischem Produkt unterschieden.

Beim Fleisch wird das Zollverfahren deutlich vereinfacht: Ob verarbeitetes oder frisches Fleisch, es gilt generell eine Zollfreigrenze von einem Kilo.

Bis anhin lag die Grenze für Frischfleisch bei 0,5 Kilogramm, bei verarbeitetem Fleisch bei 3,5 Kilo. Für Liebhaber von italienischer Salami beispielsweise bedeutet dies eine klare Verschlechterung.

Mehr Wein zollfrei, dafür wird’s verzollen teuer

Dafür dürfen sich Weinfreunde freuen. Ab dem 1. Juli dürfen pro Person und Tag neu fünf Liter Wein zollfrei in die Schweiz gebracht werden und nicht nur zwei wie bisher. Allerdings gibt es bei Mehrmengen einen Preisaufschlag: Statt 60 Rappen pro Liter bezahlt man am Zoll neu zwei Franken.

Etwas mehr Zigaretten und viel mehr Zigarren

Bei den Tabakwaren gilt neu: Es dürfen 250 Zigaretten oder 250 Zigarren zollfrei eingeführt werden, beim Tabak sind es 250 Gramm. Bisher waren es 200 Zigaretten oder 50 Zigarren und 250 Gramm Tabak.

Nicht mehr zollpflichtig sind Milch und Milchprodukte (gilt nicht für Rahm und Butter), Eier, Schnittblumen, Gemüse, Früchte und Getreideprodukte. Ab einem Warenwert von 300 Franken muss aber auch hier die Mehrwertsteuer bezahlt werden.

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Wertfreigrenze bleibt bei 300 Franken

Pro Person und Tag dürfen wie bisher Waren im Wert bis 300 Franken importiert werden, ohne dass darauf die Mehrwertsteuer bezahlt werden muss.

Neu werden aber auch alkoholische Getränke und Tabakwaren in diesen Betrag eingerechnet und können nicht mehr zusätzlich zur Zollfreigrenze eingeführt werden. Auch das bedeutet eine Verschlechterung für Konsumentinnen und Konsumenten.

Verzollung künftig per Smartphone

Die Änderungen sollen das Zollverfahren so vereinfachen, dass es mittelfristig möglich ist, Waren per Smartphone vorgängig am Zoll anzumelden. So könne man bereits vorgängig abklären, wie hoch Zoll und Mehrwertsteuer für die gekauften Waren sind, heisst es von der eidgenössischen Zollverwaltung.

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