Der Discounter Otto's hatte im Ausland Fischer-Skis eingekauft und sie in der Schweiz günstiger als der Fachhandel angeboten. Fischer hat daraufhin gemäss einem Brief, der «Espresso» vorliegt, die Belieferung des ausländischen Händlers eingestellt. Zudem wurde darin eingeräumt, die Restbestände an Billig-Skis selbst aufkaufen zu wollen.
Frühere Beiträge:
Verstoss gegen Kartellgesetz
Gemäss Experten handelt es sich bei dem Liefer-Stopp um einen Verstoss gegen das Kartellgesetz. Der emeritierte Professor für Wirtschaftsrecht der Universität Zürich Roger Zäch schätzte den Fall in der Konsumentensendung «Espresso» auf Radio SRF 1 folgendermassen ein: «Wenn diese Exporte in die Schweiz verhindert werden durch den Hersteller Fischer, ist es nach Artikel fünf im Kartellgesetz eine sogenannte Wettbewerbsabrede. Wenn das beweisbar ist, ist es unzulässig.»
Im Visier der Weko ist neuerdings nicht nur Fischer, sondern auch Völkl. Das Verfahre sei letzte Woche gegen beide Hersteller eröffnet worden, sagte Weko-Direktor Rafael Corazza auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Bei den Verfahren handelt sich vorerst um Vorabklärungen. Sollten sie den Verdacht auf Verhinderung oder Behinderung von Parallelimporten bestätigen, leitet die Weko eine Untersuchung ein.