Wer sich bei Datacom auf die Werbesperrliste setzen lässt, hofft darauf, dass er künftig keine lästigen Werbeanrufe am Telefon mehr erhält. Dass ein Eintrag in eine solche Liste nichts nützt, dämmert den Kunden, die sich überreden lassen, erst später. Sie bezahlen 99 Franken, damit sie während zehn Jahren auf dieser Liste eingetragen sind.
Die Konsumentensendung «Espresso» von Radio SRF 1 hat immer wieder über das Geschäftsgebaren von Datacom-Chef Patrick Dütschler berichtet und kritisiert. Wegen Werbeanrufen an Personen, die mit einem Sterneintrag im Telefonbuch davor geschützt sind, musste das Unternehmen auch schon eine Unterlassungserklärung unterschreiben. Dies auf Geheiss des Staatssekretariats für Wirtschaft Seco.
Im Juni dieses Jahres machte Datacom erneut Schlagzeilen. Kunden, die schon einmal 99 Franken einbezahlt hatten, sollten erneut 17.50 Franken zahlen, für die «Erstellung formeller Datenlöschungsbegehren». Die Rechnung ging auch an zahlreiche Kunden, die ihre Datacom-Mitgliedschaft unterdessen längst gelöscht hatten.
Es geht schon wieder los
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Doch damit nicht genug: Am 14. Dezember hat Datacom erneut einen Kundenbrief verschickt und kündigte darin umfangreiche Änderungen bei den Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Per 1. Januar 2016 würden die bereits einbezahlten 99 Franken nur noch als Einschreibegebühr taxiert. Wer wünscht, dass Datacom aktiv Beschwerden bei Callcentern einreicht, soll künftig nochmals Fr. 69.90 pro Jahr bezahlen.
Datacom-Chef Patrick Dütschler erklärt auf Anfrage von «Espresso», rechtlich sei alles abgesichert. Schliesslich könne man die angekündigten Änderungen auch nicht akzeptieren. Dann bleibe alles beim Alten, und es werde auch keine Rechnung mehr verschickt. Das bedeutet: Wer diese Fr. 69.90 nicht bezahlen möchte, muss selbst aktiv werden, und das rechtzeitig.
Seco klärt ab
Das Staatssekretariat für Wirtschaft Seco klärt zurzeit ab, ob diese einseitige Regeländerung rechtlich wirklich in Ordnung ist. Klar ist jetzt schon, dass Datacom vergessen hat, die neuen Geschäftsbedingungen dem ab 2016 gültigen Regelwerk anzupassen. Neuen Kunden wird nämlich lediglich ein Widerrufsrecht von 7 Tagen eingeräumt. Dabei gilt ab 1. Januar 2016 ein Widerrufsrecht für Telefonverkäufe von 14 Tagen.