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Konsum Wofür man wie viel Trinkgeld gibt

In der Schweiz gilt meistens: «Trinkgeld inbegriffen». Trotzdem geben Kunden gerne und häufig Trinkgeld. Da stellt sich oft die Frage: Wann ist Trinkgeld angemessen und wie viel? Und wem kommt es zugute? Tipps für den Alltag.

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Trinkgeld ist freiwillig und trotzdem für viele Gäste gute Sitte. Ein Zweifränkler oder nur ein paar Rappen zum Aufrunden? Immer zehn Prozent oder nur bei herausragendem Service? Diese Fragen beantwortet jeder Gast anders. Nicht so Catherine Tenger. Sie ist Spezialistin für Stil und Umgangsformen und beschäftigt sich beruflich mit dem richtigen Trinkgeld.

«Im Restaurant sind fünf bis zehn Prozent Usus», sagt Catherine Tenger. Ausser die Rechnung ist sehr hoch. Dann wären zehn Prozent zu viel. Wichtig ist auch, wie man Trinkgeld gibt. Die Stilberaterin empfiehlt, das Geld bar auf dem Tisch liegen zu lassen. «Man sollte es nicht ins Portemonnaie werfen oder gönnerhaft in die Hand geben.»

Wer mit Kreditkarte bezahlt, sollte das Trinkgeld ebenfalls bar und separat geben. Das Restaurant bezahlt bei Kreditkarten-Transaktionen eine Kommission und diese steigt mit dem Rechnungsbetrag. «Unter Umständen muss die Servicefachkraft das selber ausgleichen», gibt Catherine Tenger zu bedenken.

Seit 1974 ist Trinkgeld inklusive

Bei Angestellten ist Trinkgeld keine Selbstverständlichkeit. Trotzdem hoffen viele auf einen Zustupf, wie Liridona Robelli, Service-Lehrtochter im Restaurant Opus in Luzern. «Bei einem Kaffee oder bei einem Glas Mineral erwarte ich das nicht. Wenn die Gäste aber richtig viel konsumieren und man sich eingesetzt hat, erwartet man Trinkgeld schon ein bisschen.»

Einst waren 15 Prozent Trinkgeld im Restaurant fast schon Pflicht. Die Angestellten waren auf den Zustupf angewiesen. Seit 1974 gilt im Gastgewerbe: «Trinkgelder sind im Preis inbegriffen.» Gewerkschaften und Gastgewerbe legten damals in einem neuen Gesamtarbeitsvertrag fest, dass die Angestellten Löhne bekommen sollten, mit denen die gesamte Service-Leistung abgegolten werden muss.

Seither ist Trinkgeld eine freiwillige Zahlung der Gäste und nicht mehr Lohnbestandteil der Angestellten, hält Roger Rudolph, Experte für Arbeitsrecht, fest. Seit 1980 sind Trinkgelder auch beim Coiffeur inbegriffen. Dasselbe gilt für Taxitarife.

Wem gehört das Trinkgeld?

Wer trotzdem Trinkgeld gibt, sollte sich bewusst sein, dass die Kellnerin oder die Coiffeuse, die die Haare schneidet, nicht immer alleine vom Trinkgeld profitieren. Das hängt von der Regelung im Betrieb ab. Mancherorts behält jeder Mitarbeiter die Trinkgelder, die er bekommt, andernorts wandern alle Trinkgelder in einen Topf und werden neu verteilt.

Solche Regelungen sind gemäss Roger Rudolph gültig. Entscheidend sei aber: «Das muss geregelt sein im Arbeitsvertrag oder einer Vereinbarung. Der Arbeitgeber kann nicht einfach einseitig von sich aus Trinkgelder verteilen.»

Liridona Robelli rechnet jeden Abend mit ihrem Chef im Restaurant Opus ab. Dieser kassiert die Tageseinnahmen ein. Übrig bleibt das Trinkgeld. Davon gibt das Service-Personal sechs Franken pro Tag ab für die Kolleginnen und Kollegen in Küche und Büro. Für Liridona Robelli ist froh darüber: «Das ist eine gute Lösung, von der alle profitieren.»

Und im Ausland?

Andere Länder andere Sitten: Trinkgeld für den Kellner, Portier oder Taxi-Chauffeur ist nicht immer angebracht. Und auch der Betrag ist unterschiedlich. «Espresso» präsentiert ein Überblick über die Trinkgeld-Gepflogenheiten der beliebtesten Feriendestinationen.

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